Wachstumschancengesetz: Das bringt der neue Steuervorteil für Neubauwohnungen

Foto: Bundesbauministerium / Henning Schacht
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD): "Das ist unser Angebot an die Bau- und Immobilienbranche."

Dass sich die Koalition auf ihrer Klausurtagung im "Wachstumschancengesetz" auf eine degressive Abschreibung für den Wohnungsneubau geeinigt hat, war schon durchgesickert. Nun ist die Höhe der Abschreibung bekannt. Und: Es gibt keine Baukostenobergrenzen.

Die degressive Abschreibung auf neu gebaute Wohnungen beträgt demnach sechs Jahre lang jeweils sechs Prozent der Investitionskosten, insgesamt also 36 Prozent in sechs Jahren. Das gab Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) in einem Statement bekannt. Demnach gibt es – anders als bei vorherigen Anreizen – keine Baukostenobergrenzen. Voraussetzung ist lediglich mindestens der Effizienzstandard 55.

Die neue Abschreibungsmöglichkeit soll bereits „für alle Bauprojekte ab 1. Oktober dieses Jahres sofort zum Baubeginn“ möglich sein, so Geywitz. Der Steuervorteil wird demnach anscheinend ab dem Baubeginn schon auf Anzahlungen oder sogar die gesamte Vertragssumme möglich. Noch offen ist, ob die erhöhte Abschreibung statt oder zusätzlich zu dem regulären Satz von zwei Prozent pro Jahr erfolgen kann.

Geywitz: „Das ist unser Angebot an die Bau- und Immobilienbranche, um den Wohnungsbau in Deutschland wieder in Schwung zu bringen. Damit geben wir der Baubranche den so dringend benötigten Impuls, um in Zeiten von akutem Wohnraummangel mehr Wohnungen zu bauen. Zusammen mit weiteren Maßnahmen, wie der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Rekordhöhe und der Unterstützungsleistungen beim klimafreundlichen Neubau in Milliardenhöhe, können Bauvorhaben nun zügig umgesetzt werden.“

15 Prozent der Investitionssumme als Steuerersparnis

Wie hoch ist nun der Anreiz durch die erhöhte Abschreibung? Bei Investitionskosten von zum Beispiel einer Million Euro entsprechen sechs Prozent 60.000 Euro. Diese Summe kann ein privater Investor dann sechs Jahre lang jährlich von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Sofern er dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent unterliegt, spart er auf diese Weise gut 25.000 Euro Steuern pro Jahr, insgesamt in sechs Jahren also rund 150.000 Euro oder 15 Prozent der Investitionssumme.

Bei privaten Investoren kann es sich dabei um einen echten Steuerzuschuss handeln, wenn sie die Immobilie länger als zehn Jahre halten. Denn nach aktueller Rechtslage sind Veräußerungsgewinne von Immobilien nach dieser Frist nicht steuerpflichtig, die erhöhten Abschreibungen müssen also nicht „nachversteuert“ werden. Etwas anders sieht die Rechnung für Unternehmen aus.

Nach dem Geywitz-Statement soll die neue Abschreibungsmöglichkeit „für alle Bauprojekte“ gelten. Es ist allerdings davon auszugehen, dass selbstgenutzte Immobilien davon nicht umfasst sind, sondern sich die Neuregelung nur auf Mietwohnungen bezieht.

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