Warum der Diebstahlschutz im Hotelzimmer oft lückenhaft ist

Kalmar, Sweden A hotel safe in a hotel room.
Foto: Smarterpix
Der Diebstahlschutz im Hotelzimmer ist oftmals lückenhaft. .

Diebe nutzen jede Gelegenheit, auch im Hotel. Ob unbeaufsichtigter Zimmerschlüssel oder offenes Gepäck im Abstellraum: Wer nicht aufpasst, bleibt im Ernstfall oft auf dem Schaden sitzen. Wie sich Reisende schützen können.

Ob traditioneller Schlüssel oder moderne Zimmerkarte: Beides ist für Diebe ein einfacher Türöffner. Wie schnell Kriminelle in Hotelzimmer gelangen und worauf Reisende achten sollten, erläutert Nicole Günter, Schadensexpertin der R+V Versicherung.

Leichtsinn beim Frühstück als Risiko

„Viele legen den Zimmerschlüssel sorglos auf den Tisch, während sie sich am Buffet bedienen“, berichtet Günter. In diesem Moment hätten Diebe leichtes Spiel – sie könnten unbeobachtet ins Zimmer gelangen und es durchsuchen, ohne Aufbruchspuren zu hinterlassen. Gerade am Morgen, wenn viele Gäste unterwegs sind, falle es kaum auf, wenn sich Unbefugte unter sie mischen. Deshalb rät die Expertin: „Den Schlüssel sollte man immer bei sich tragen.“


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Auch beim Abgeben an der Rezeption ist Aufmerksamkeit gefragt. „Schlüssel niemals einfach auf dem Tresen liegen lassen, besonders nicht in hektischen Momenten. Er gehört direkt in die Hand eines Mitarbeitenden“, betont Günter.

Versicherung zahlt nur selten

Noch ärgerlicher als der Verlust sei oft die fehlende Absicherung. „Die Hausratversicherung greift nur, wenn Spuren eines Einbruchs vorhanden sind, etwa ein aufgebrochener Safe. Wird das Zimmer mit einem gestohlenen Schlüssel betreten, bleibt der Schaden häufig unversichert“, erklärt Günter. Wer also Wertgegenstände im Hotelzimmer aufbewahrt, sollte sie konsequent im Safe einschließen. Für Bargeld und Schmuck gelten zudem in der Regel Entschädigungsgrenzen.

Abstellraum ist keine Sicherheitszone

Auch beim Auschecken sollten Reisende vorsichtig sein. Zwar bieten viele Hotels Gepäckräume an, doch deren Sicherheit sei oft trügerisch. „Gerade in der Ferienzeit herrscht viel Betrieb. Es wird selten kontrolliert, wer sich dort aufhält“, sagt Günter. Wird das Gepäck gestohlen, haben Betroffene meist keinen Anspruch auf Schadenersatz – weder vom Hotel noch von der Versicherung. „Die Aufbewahrung ist eine freiwillige Gefälligkeit, keine vertragliche Pflichtleistung“, so Günter weiter. Und auch Reisegepäckversicherungen schließen einfache Diebstähle häufig aus.

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