Wer zu Weihnachten eine Drohne auspackt, darf nicht einfach losfliegen. Unabhängig davon, ob das Gerät als Spielzeug gedacht ist, gelten in Deutschland verbindliche Regeln. Das Fachportal Drohnen-Camp weist darauf hin, dass bereits am ersten Feiertag rechtliche Pflichten greifen, deren Missachtung schnell zu Bußgeldern führen kann.
Nach einer Analyse des Portals vom 25. November zeigt sich, dass viele sogenannte Kinder-Drohnen rechtlich keine Spielzeuge sind. Häufig verfügen sie über Kameras oder überschreiten relevante Gewichtsgrenzen. Damit unterliegen sie denselben Vorgaben wie größere Freizeitdrohnen.
Vor dem ersten Start müssen sich neue Besitzer vor allem mit Versicherungs- und Registrierungspflichten befassen. In den meisten Fällen ist eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung erforderlich, da private Haftpflichtpolicen Drohnenflüge oft nicht einschließen. Besteht Versicherungspflicht, drohen bei Verstößen empfindliche Sanktionen.
Versicherung, Registrierung und Führerschein
Eine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt ist notwendig, sobald die Drohne über eine Kamera verfügt oder mehr als 249 Gramm wiegt. Nach der Anmeldung erhalten Halter eine elektronische Kennung, die gut sichtbar an der Drohne angebracht werden muss. Diese Pflicht wird nach Angaben von Drohnen-Camp besonders häufig übersehen.
Zusätzlich ist für viele Modelle ein EU-Kompetenznachweis erforderlich. Der sogenannte kleine Drohnenführerschein für die Kategorien A1 und A3 kann online erworben werden und ist mit überschaubarem Zeitaufwand verbunden. Ausgenommen sind lediglich sehr leichte Drohnen der C0-Klasse sowie bestimmte Selbstbauten.
Beim Fliegen selbst gelten feste Verbotszonen, die auch an Feiertagen keine Ausnahmen kennen. Rund um Flughäfen, Autobahnen, Bahnanlagen, Krankenhäuser oder Menschenansammlungen ist der Betrieb untersagt. Wer diese Bereiche nicht kennt, riskiert ungewollte Verstöße, etwa bei Familienausflügen zwischen den Jahren.
Aufsichtspflicht und Datenschutz beachten
Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist besondere Vorsicht geboten. Unter 16 Jahren dürfen Drohnen nur unter Aufsicht geflogen werden. Eine Ausnahme gilt ausschließlich für echte Spielzeugdrohnen ohne Kamera, die vom Hersteller ausdrücklich für Kinder freigegeben sind.
Auch Foto- und Videoaufnahmen sorgen regelmäßig für Unsicherheit. Drohnen dürfen keine fremden Personen ohne deren Einwilligung filmen oder erkennbar darstellen. Nach Weihnachten führt dieser Punkt laut Drohnen-Camp besonders häufig zu Konflikten im privaten Umfeld.
„Viele Familien denken, dass der erste Flug sofort nach dem Auspacken starten kann – doch ohne Registrierung, Versicherung und Kenntnis der Geo-Zonen wird es schnell riskant“, erklärt Francis Markert, Gründer von Drohnen-Camp. „Gleichzeitig ist die gute Nachricht: Wer sich einmal kurz orientiert, ist schnell startklar. Die Hürden wirken größer, als sie tatsächlich sind.“
Nach Beobachtung des Portals wiederholen sich die gleichen Fehler jedes Jahr. Drohnen werden ohne Versicherung geflogen, die Registrierung wird vergessen oder Jugendliche starten ohne Aufsicht. Häufig werden eigentlich für Innenräume gedachte Modelle spontan im Freien ausprobiert, ohne die geltenden Luftraumbeschränkungen zu prüfen.
Weitere Informationen stehen bereit unter: https://drohnen-camp.de/spielzeug-drohnen-fuer-kinder/











