Urteil im Prozess AWD gegen ASG

In dem Rechtsstreit der Allgemeiner Wirtschaftsdienst GmbH (AWD), Hannover gegen die Hofheimer ASG Assecuranz Service GmbH hat das OLG Frankfurt/Main ein Urteil (Az.: 6 U 61/04) gefällt, nach dem sich beide Parteien als Prozessgewinner fühlen.
Die AWD ? Vertreter hatten den Vorwurf erhoben, ASG-Mitgeschäftsführer Thorsten Hass und einige seiner Mitarbeiter hätten vor einigen Jahren in 14 Fällen Handelsvertreter des Hannoveraner Finanzdienstleisters mit unlauteren Methoden abgeworben und das Unternehmen mit unwahren Behauptungen verunglimpft. Sie verklagten in zwei Prozessen die Firma ASG und Thorsten Hass auf Unterlassung sowie Ersatz bereits entstandener und künftig entstehender Schäden.
Der Richter verurteilte die Beklagten am 25.07.2006 zur Unterlassung von Abwerbungsversuchen sowie der nachgewiesenen Behauptungen über den AWD, allerdings sah das Gericht lediglich in drei Fällen eine unlautere Abwerbung als gegeben an, über die nun Auskunft zu erteilen ist. Zudem muss die ASG der Klägerin den Schaden ersetzen, der durch die genannten Abwerbungen entstanden ist.

In Hannover sieht man sich durch den Urteilsspruch bestätigt. Allerdings muss der AWD fünf Sechstel der Prozesskosten tragen. Auch aufgrund der Kostenentscheidung sind die ASG-Geschäftsführer Thorsten Hass und Walter Klein der Auffassung, den Rechtsstreit klar für sich entschieden zu haben. ?Der AWD hat seine Klage in weiten Teilen zurückgenommen, weil das Gericht darauf hingewiesen hatte, dass in einigen Punkten von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg bestand?, so Hass. Den Verpflichtungen aus dem Urteil sieht man in Hofheim gelassen entgegen. ?Sollte dem AWD der Nachweis eines Schadens überhaupt gelingen, wird dieser nur in sehr geringer Höhe liegen können?, ergänzt sein Kollege Klein. Das Verfahren gegen Thorsten Hass wurde entsprechend entschieden (Az.: 6 U 63/04).

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