Neue Verbandskritik an Vermittlergesetz

Die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM), Osnabrück, hat nun nach dem Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) in Berlin ebenfalls die geplanten Änderungen an der Versicherungsvermittler-Verordnung (VersVermV) kritisiert.

Der im April dieses Jahres gegründete Verband (cash-online berichtete hier) ist insbesondere nicht damit einverstanden, dass die unbegrenzte Nachhaftung in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) abgeschafft und auf fünf Jahre reduziert wurde. Die Regierung hatte die Änderung damit begründet, dass auf diese Weise der Wettbewerb unter den Anbietern angekurbelt und die Prämien niedriger würden. Der IGVM sieht dies genau wie der AfW nicht so: ?Ein Wechsel unter den wenigen Anbietern würde erschwert und Tausende unabhängiger Versicherungsmakler und Mandanten würden existenziellen Risiken ausgesetzt?, sagt Matthias Helberg, IGVM-Vorsitzender. Viele Beratungsfehler würden sich nämlich erst nach mehr als fünf Jahren herausstellen, wenn ein Makler sein Geschäft bereits niedergelegt hat.

Darüber hinaus moniert die Osnabrücker Interessenvertretung, dass der Untervermittler eines Versicherungsmaklers noch immer nicht rechtlich definiert ist. Sie schlägt vor, den Status des Versicherungsmaklervertreters zu verwenden. Dieser solle dann wie bis zur Einführung des Vermittlergesetzes am 22. Mai 2007 noch der Handelsvertreter als Erfüllungsgehilfe für den Versicherungsvermittler tätig werden. Aus Mangel an direktem Zugang zu Informationen und Produkten der Versicherer solle dieser nach Ansicht der IGVM nicht dazu verpflichtet werden, die Beratungsgrundlagen eines registrierten Vermittlers zu berücksichtigen. Allerdings sei es sinnvoll, dass der Versicherungsmaklervertreter auch als solcher im Vermittlerregister eingetragen wird. (aks)

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