AfW zieht positive Bilanz nach Entscheidertreffen

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat ein positives Fazit seines achten Entscheidertreffens 2011 in Berlin gezogen. Die Regulierung des Kapitalanlagevertriebs stand diesmal im Mittelpunkt. Auf besonderes Interesse stießen die Honorarberatungspläne der Bundesregierung.

KonferenztischMit Ralph Brinkhaus (CDU), Frank Schäffler (FDP) und Dr. Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte der AfW gleich drei Berichterstatter der Bundestagsfraktionen zum Finanzanlagenvermittlergesetz, das einen Tag später, am 25. November 2011, erfolgreich den Bundesrat passierte. AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher wertete dies als Beleg, welches gute Standing der AfW im politischen Berlin und den Branchenexperten habe.

Für den größten Diskussionsbedarf sorgte allerdings kein Politiker, sondern ein Referent der Bundesregierung: Dr. Erich Paetz, Leiter des Referates „Finanzdienstleistungen“ im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, stellte die aktuellen Honorarberatungspläne der Bundesregierung vor.

Auch wenn es viele der anwesenden Fach- und Führungskräfte aus der Finanzdienstleistungsbranche wohl anders erhofften – es blieb bei der ablehnenden Position der Bundesregierung zum Thema „Mischmodelle“. Künftig soll sich jeder Vermittler entscheiden müssen, ob er nach Honorar oder nach Provision berät. Zum Zeitplan der Einführung konnte Paetz zwar nur grobe Angaben machen, da zahlreiche Ressorts in die Beratungen eingebunden seien. Man strebt allerdings an, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf einzubringen. Dabei soll es möglichst großzügige Übergangsregelungen geben, da man nicht möchte, dass ganze Kundenstämme eines Provisionsberaters wegbrechen. Ziel der verbraucherpolitischen Aktivitäten sei ein fairer Wettbewerb, um die beste Beratung für die Verbraucher, so Paetz.

Das Ministerium beabsichtigt, dass sich der Honorarberater zu einem eigenen Berufsbild entwickelt, so Paetz weiter. Er räumte allerdings ein, dass die Honorarberatung nicht für alle Kundengruppen gleichermaßen geeignet sei. Der Stundensatz werde sicherlich über 100 Euro betragen, sagte der Vertreter der Bundesregierung und fügte hinzu, dass ja bereits so manche Verbraucherorganisation ein Honorar von bis zu 100 Euro verlange.

Seite 2: Versicherungsmakler sollen im bisherigen Rechtsrahmen weiter arbeiten können

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