Anlegerschutz: Grüne wollen Finanzmarktwächter

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Ansicht, dass Verbraucherinteressen mit der Protokollierung von Beratungen und dem Einsatz von Produktinformationsblättern nur unzureichend berücksichtigt sind.

Wachmann WaechterSie fordern deshalb einen Finanzmarktwächter. Ziel der Einrichtung soll ein „besserer und gerechterer Interessensausgleich auf den Finanzmärkten“ sein, schreibt die Fraktion in einem Antrag.

Die Verbraucher benötigten in größerem Umfang professionelle Unterstützung, um ihre Interessen gegenüber den Anbietern von Finanzprodukten wirksam durchsetzen zu können, heißt es weiter. Der Staat müsse dabei seine Schutzfunktion gegenüber den Verbrauchern wahrnehmen.

Für den Posten des Finanzmarktwächters haben die Grünen den Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) auserkoren. Der neue Marktwächter soll weitgehende Aktionsmöglichkeiten haben und als zusätzlicher Verbraucherlobbyist agieren, indem er effektive Marktbeobachtung und Verbrauchervertretung gegenüber Politik, Aufsichtsbehörden und Wirtschaft übernehme.

Für die Finanzierung sollen nach Vorstellung der Grünen-Fraktion jährlich zehn Millionen Euro im Bundeshaushalt eingestellt werden. Perspektivisch müsse die Finanzierung aber dann auf mehreren Säulen stehen und „eine Sonderabgabe der Finanzbranche soll geprüft werden“. Eine Entlastung des Bundeshaushaltes könne im Einzelfall auch durch Mittel aus Buß- und Ordnungsgeldern bei Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze möglich sein.

Weiterhin fordern die Grünen in ihrem Antrag für die Arbeit des Finanzmarktwächters eine gesetzliche Grundlage zu schaffen und den Verbraucherschutz als weiteres Aufsichtsziel der Finanzaufsicht Bafin festzulegen.

Der VZBV hatte sich bereits im April selbst als Marktwächter ins Spiel gebracht.  Mit der Initiative “Finanzmarktwächter” wolle man unter anderem der staatlichen Finanzaufsicht Impulse geben, unseriöse Geschäftspraktiken gegenüber privaten Anlegern, Kreditnehmern und Versicherten zu erkennen, hieß es. Im Fokus stünden dabei „unfaire Vertriebsmethoden, ineffiziente Produkte oder Störungen im Wettbewerb“. (ks)

Foto: Shutterstock

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