„Das Provisionsabgabeverbot ist rechtswidrig“

Im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Provisionsabgabeverbot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Norman Wirth, Vorstand des AfW–Bundesverband Finanzdienstleistung e.V (AfW), eine Stellungnahme veröffentlicht.

Provisionsabgabeverbot

Stellungnahme: Norman Wirth, geschäftsführender AfW-Vorstand

Wir begrüßen die Durchführung dieses Konsultationsverfahrens. Wir drücken gleichzeitig unser Bedauern darüber aus, dass die BaFin die ursprünglich eingelegte Sprungrevision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Oktober 2011, welches ganz offensichtlich den Anlass für dieses Konsultationsverfahren gegeben hat, zurückgezogen hat. Eine höchstrichterliche Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht ggf. unter Vorlage zum BVerfG oder dem EuGH hätte die nun auch im Rahmen des Konsultationsverfahrens aufflammende Diskussion über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit abgekürzt.

Wir ersparen uns, die Urteilsgründe des Gerichts zu wiederholen. Im Ergebnis und in der Begründung halten wir das Urteil juristisch für korrekt, nachvollziehbar und gehen davon aus, dass es auch vor dem BVerwG Bestand gehabt hätte.

In angemessener Kürze noch ergänzend:

Das Provisionsabgabeverbot ist ein Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit sowie eine staatliche Beschränkung der Wettbewerbsfreiheit.

Das seit 1934 geltende Provisionsabgabeverbot ist rechtswidrig, auch nach geltendem Europarecht im Sinne des EGV. Hierzu beziehen wir uns auf die Entscheidungen des EuGH „Meng“ und „Ohra“ sowie hierzu erfolgte Kommentierungen.

Im Ergebnis der „Meng“-Entscheidung ist eindeutig, dass zumindest im Lebensversicherungs- bereich das Provisionsabgabeverbot unzulässig ist. Ein Bestehenlassen des Provisionsabgabev- erbotes auf alle Versicherungszweige außer dem Lebensversicherungsbereich wäre jedoch auch willkürlich und damit ebenfalls unzulässig.

Seite zwei: Provisionsabgabeverbot verhindert Liberalisierung bei den Vergütungsmodellen

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