Pause im Infinus-Prozess

Der Vorsitzende Richter hat den Prozess gegen den Infinus-Gründer sowie fünf weitere Manager der Infinus-Gruppe für eine Woche unterbrochen. Einer der Angeklagten muss aufgrund gesundheitlicher Probleme medizinisch begutachtet werden.

Der Infinus-Prozess ist aufgrund gesundheitlicher Probleme eines Angeklagten für mindestens eine Woche unterbrochen worden.

Richter Hans Schlüter-Staats hat beschlossen, das Verfahren um den Dresdener Infinus-Konzern für eine Woche zu unterbrechen. Bevor der Prozess weitergehen kann, muss festgestellt werden, ob einer der Angeklagten verhandlungsfähig ist.

Wie aus übereinstimmenden Medienberichten hervorgeht, hatte sein Verteidiger Michael Stephan zu Beginn des heutigen Verhandlungstages mitgeteilt, dass der ehemalige Infinus-Manager Andreas Kison einen Hörsturz erlitten hat.

Medizinischer Gutachter soll Kison untersuchen

Kison war demnach zunächst von einer Ärztin der Justizvollzugsanstalt Dresden für verhandlungsfähig erklärt worden. Schlüter-Staats wollte den Prozess daher zumindest für einige Stunden fortsetzen. Kisons Anwalt Stephan forderte indes, dass sein Mandant durch einen medizinischen Gutachter des Gerichts untersucht wird. Da das Gericht eine solche Untersuchung nicht kurzfristig umsetzten konnte, verkündete Schlüter-Staats eine einwöchige Prozess-Pause.

Es ist nicht die erste Verzögerung im Infinus-Prozess: Gleich am ersten Verhandlungstag hatten die Verteidiger der ehemaligen Infinus-Manager für eine Unterbrechung der Verhandlung gesorgt. Auch vor der Vernehmung des Angeklagten Jens Pardeike musste ein Prozesstag entfallen.

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Am heutigen siebten Verhandlungstag hätten Mitarbeiter von Versicherungen zu Verträgen zwischen den Assekuranzen und der Infinus-Gruppe befragt werden sollen. Nun entfallen auch die nächsten beiden Termine der Hauptverhandlung am 11. und 14. Dezember. Am 17. Dezember soll der Prozess fortgesetzt werden. (jb)

Foto: Shutterstock

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