Vergleichsportal: BVK mahnt Check24 ab

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat das Vergleichsportal Check24 abgemahnt. Der Verband will damit seine Forderung nach einer Gleichbehandlung aller Vertriebswege in der Versicherungsvermittlung unterstreichen.

Der BVK mahnt das Münchener Vergleichsportal Check24 ab.

Der BVK hat nach eigenen Angaben den Rechtsanwalt Prof. Dr. Nordemann von der Kanzlei Boehmert & Boehmert in Berlin mit der Abmahnung beauftragt. „Die Abmahnung ist ein konsequenter Schritt des BVK, seinem Leitantrag und seinem veröffentlichten Positionspapier zu Vergleichsportalen umgehend Taten folgen zu lassen“, erläutert BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Gleichbehandlung aller Vertriebswege

Der BVK will sich nun aktiv für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben einsetzen. Die bisherige Geschäftspraxis von Check24 bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen über das Vergleichsportal stellt aus Sicht des BVK zudem einen Verstoß gegen bestehendes Lauterkeitsrecht dar. „Ob es nun auch zu einem Musterprozess kommen wird, ist maßgeblich von der zukünftigen Geschäftspraxis von Check24 abhängig“, so Heinz.

Der BVK sieht sich in seiner Rechtsauffassung auch durch ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski bestätigt, dass Internetvergleichsportale bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie Versicherungsvermittler.

Check24 widerspricht Vorwürfen

Der Verband moniert, dass diese gesetzlichen Anforderungen von Vergleichsportalen in der Praxis jedoch nicht ausreichend erfüllt werden. „Die zentrale Forderung des BVK ist schon seit Jahren die Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt inklusive der Vergleichsportale“, erläutert der BVK-Präsident.

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Das Münchener Vergleichsportal weist die Vorwürfe des BVK indes zurück. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung sagte ein Sprecher des Unternehmens, dass Check24 die gesetzlichen Vorgaben sehr genau einhalte. Demnach würde der Auftrag als Makler über Preisvergleiche und telefonische Beratung erfüllt. (jb)

Foto: Shutterstock

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