Finanzanlagenvermittler: Kaum Bewegung im Register

Die Zahl der im Register des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) erfassten Finanzanlagenvermittler hat sich im ersten Quartal 2016 kaum verändert. Die Registrierungen als Honorar-Finanzanlagenberater stagnieren auf niedrigem Niveau.

Die Zahl der beim DIHK registrierten Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater hat sich im ersten Quartal 2016 kaum verändert.

Im DIHK-Register sind aktuell 36.720 Finanzanlagenvermittler erfasst (Stand: 1. April 2016). Ihre Anzahl ist damit im ersten Quartal leicht gestiegen (1. Januar 2016: 36.412 ). Auch im Vorjahresvergleich ist ein leichter Aufwärtstrend zu beobachten: Am 31. März 2015 waren laut DIHK 35.917 Vermittler im Register eingetragen.

Von den aktuellen Registrierten haben 36.210 eine Erlaubnis zur Vermittlung Offener Investmentvermögen gemäß Paragraf 34f Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO) (1. Januar 2016: 35.914). 9.569 (1. Januar 2016: 9.610) sind befugt Geschlossene Investmentvermögen (gemäß Paragraf 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO) zu vermitteln und 6.490 (1. Januar 2016: 6.380) Vermögensanlagen (gemäß Paragraf 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO).

Kaum Zuwachs bei Honorar-Finanzanlagenberatern

Die Zahl der registrierten Honorar-Finanzanlagenberater ist in den letzten drei Monaten nur geringfügig auf 121 gestiegen (1. Januar 2016: 110). Vor einem Jahr waren bereits 94 Berater im Honorar-Finanzanlagenberaterregister erfasst (Stand: 31. März 2015).

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Alle 121 Honorar-Finanzanlagenberater verfügen über eine Erlaubnis zur Beratung zu Offenen Investmentvermögen (1. Januar 2016: 110). 42 (1. Januar 2016: 41) dürfen ihre Mandanten über Geschlossene Investmentvermögen (gemäß Paragraf 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO) beraten und 17 (1. Januar 2016:19) zu Vermögensanlagen (gemäß Paragraf 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO). (jb)

Foto: Shutterstock

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