IDD: So geht es jetzt weiter

Wie der AfW in dem Schreiben betont, ist das Einreichen der Stellungnahme „nur ein allererster Schritt“. „Wir haben nicht die Illusion, vielleicht jetzt schon alle unangenehmen Punkte aus dem Gesetzesentwurf zu bekommen“, erklärt der geschäftsführende AfW-Vorstand Norman Wirth.

Man müsse sich vor Augen führen, dass weder Ministerien noch Regierung letztendlich ein Gesetz beschließen können. Die Entscheidung falle im Parlament. Und bis dahin bieten sich noch weitere Gelegenheiten, um auf den Gesetzestext Einfluss zu nehmen.

Etappen des Gesetzgebungsverfahrens

Zunächst werden demnach die drei bisher beteiligten Ministerien (Wirtschaft, Finanzen und Justiz/Verbraucherschutz) die eingegangenen Stellungnahmen sichten und den Entwurf eventuell verändern.

Der überarbeitete Entwurf wird laut AfW dann ans Kabinett (Bundesregierung) weitergeleitet und dort voraussichtlich am 21. Dezember besprochen. „Es ist damit zu rechnen, dass die Bundesregierung den ihr zugeleiteten Entwurf absegnen wird“, erläutert Wirth. Erst dann werde der Entwurf an den Bundesrat gegeben.

Mitwirkung in den Ausschüssen

Dieser habe dann etwa sechs Wochen Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben, zu der sich die Regierung wiederum schriftlich äußern kann. Im Anschluss leitet demnach die Bundeskanzlerin den Entwurf mit der Stellungnahme an den Bundestag weiter.

Dort sind dann zum einen mehrere Lesungen vorgesehen und zum anderen wird der Entwurf in Fachausschüssen erörtert bevor ein Beschluss fällt. Hier sieht der AfW eine weitere Möglichkeit der Einflussnahme. „In der Vergangenheit konnte der AfW regelmäßig über eine Mitwirkung in den Ausschüssen die Interessen seiner Mitglieder gut vertreten“, berichtet Wirth. (jb)

Foto: Shutterstock

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