Verbraucherschützer zwingen Degussa Bank zu Änderungen beim Dispo

Verbraucherschützer haben die Frankfurter Degussa Bank nach eigenen Angaben zu Änderungen bei der Berechnung von Zinsen für die Überziehung des Girokontos gedrängt.

Girokonto
Verbraucherschützer haben die Degussa Bank zu Änderungen bei der Berechnung von Zinsen für die Überziehung des Girokontos bewegt.

Das Institut habe in einer Unterlassungserklärung zugesichert, eine umstrittene Klausel zur Anpassung der Zinsen bei Krediten wie beispielsweise dem Dispositionskredit nicht mehr zu verwenden, teilte der Marktwächter Finanzen, ein bundesweites Netzwerk der Verbraucherzentralen, am Dienstag mit.

Marktwächter Finanzen moniert willkürliche Zinsanpassung

Die bislang verwendete Klausel gestand dem Kreditinstitut nach Einschätzung der Verbraucherschützer eine willkürliche Anpassung zu. Die vom Gesetzgeber geforderte Bindung an einen Referenzzinssatz sei nicht gegeben gewesen. Die Verbraucherzentrale Sachsen, wo das für Bankdienstleistungen zuständige Team des Marktwächters angesiedelt ist, hatte die Degussa Bank daher abgemahnt. Das Geldhaus äußerte sich auf Nachfrage am Dienstag zunächst nicht.

Der Fall ist ein Ausschnitt einer größeren Untersuchung. Das Team der Verbraucherzentrale Sachsen hatte im vergangenen Jahr die Werbung für 1346 Girokonten bei 371 Banken und Sparkassen unter die Lupe genommen und in diesem Jahr eine Nachprüfung gemacht. Ihr Fazit: Etliche Institute benachteiligen Kunden bei der Berechnung von Zinsen für die Überziehung des Girokontos, oft fehle es beim Dispo an Transparenz. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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