Rote Karte von der BaFin

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Wurstwelten GmbH aus Bielefeld aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln. Auch Vermittler könnten betroffen sein.

Die BaFin
Für Vermittler kann die Rote Karte der BaFin unangenehme Folgen haben.

Die Wurstwelten GmbH hatte auf Grundlage von Darlehensverträgen („Privat–Darlehen“) gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war, teilt die BaFin auf ihrer Website mit.

Damit betreibe die Wurstwelten GmbH das Einlagengeschäft nach dem Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Wurstwelten GmbH, die offenbar einen Fleischwaren-Handel betrieb, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.

Insolvenzantrag schon im Januar

Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig. Er wurde demnach schon am 12. Juli 2017 erlassen, die Maßnahme wurde aber erst heute auf der Website der Behörde veröffentlicht.

Nach dem amtlichen Insolvenzverzeichnis wurde allerdings schon am 9. Januar 2017 ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen eine gleichnamige Firma aus Bielefeld eingereicht, der am 20. Juni mangels Masse abgewiesen wurde. Wie der Zusammenhang ist und ob das Unternehmen überhaupt in der Lage sein könnte, das Geld zurückzahlen, geht aus der BaFin-Mitteilung nicht hervor.

Schlechte Karten für externe Vermittler

Ungenehme Folgen könnte der Bescheid insofern auch für externe Vermittler haben, die nach einer Mitteilung des Rechtsanwalts Martin J. Haas aus Augsburg offenbar in die Vermittlung der „Privat-Darlehen“ involviert waren.

Denn bei der Vermittlung von unerlaubten Geschäften haben Finanzdienstleister generell schlechte Karten: Es ist für sie kaum möglich, Schadenersatzansprüche von Anlegern abzuwehren. Zudem zahlt auch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in solchen Fällen in der Regel nicht. (sl)

Foto: Shutterstock

 

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