Social Media für Makler: Fünf Haftungsfallen auf Facebook & Co.

2. Vorsicht bei Foto-Postings

In den sozialen Netzwerken werden Postings häufig mit Fotos, Grafiken und anderen Bildern versehen. Hier droht eine Kostenfalle, denn auch bei Facebook, Twitter & Co. muss das Urheberrecht beachtet werden.

Wird Bildmaterial ohne Einwilligung des Rechteinhabers verwendet, kann das laut anwalt.de-Redaktion sowohl urheberrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich problematisch werden. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht könne nämlich auch zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen, da es Mitbewerber benachteiligt, die sich rechtskonform verhalten.

Um Rechtssicherheit zu haben, sollte man demnach Bildmaterial entweder selbst bereitstellen oder vom Urheber eine entsprechende Lizenz erwerben, empfehlen die Experten.

„Wer definitiv nichts dem Zufall überlassen möchte, sollte zudem in seinen Postings sowohl den Namen des Rechteinhabers als auch den der Plattform, auf der das jeweilige Bild erworben wurde, angeben“, heißt es im Beitrag der anwalt.de-Redaktion.

3. Besondere Sorgfalt beim Veröffentlichen von Links

Vorsicht gilt auch bei Verlinkungen auf fremde Inhalte. Denn hier haben der anwalt.de-Redaktion zufolge Unternehmer umfangreichere Pflichten als Privatleute.

So sei es zwar strittig, ob derjenige haftet, der auf illegale Inhalte verlinkt ohne dafür verantwortlich zu sein, dass sie ihren Weg ins Netz gefunden haben. Die Rechtsprechung lege jedoch nahe, „dass Betreiber professioneller Web-Auftritte beim Veröffentlichen von Links besondere Sorgfalt walten lassen müssen“.

Eine Ausnahme stellen demnach automatisch generierte Links dar: Laut einem Urteil des Landgerichts Hamburg aus diesem Jahr ist es in einem solchen Fall nicht zumutbar, sämtliche mögliche Verlinkungen auf ihre Rechtssicherheit hin zu überprüfen.

Seite drei: Vorsicht vor Schleichwerbung

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