P&R: Insolvenzverfahren offiziell eröffnet

Eine Verwertung und Befriedigung der Anlegeransprüche außerhalb der deutschen Insolvenzverfahren sei rechtlich wie faktisch ausgeschlossen. Eine Verwertung durch die Anleger sei losgelöst davon auch deshalb unmöglich, „weil diese kein Eigentum erworben haben“.

Die wirksame Übereignung von Gegenständen setze voraus, dass der zu übereignende Gegenstand so präzise bezeichnet ist, dass ein Dritter schon an Hand der zwischen den Parteien getroffenen Absprachen diesen Gegenstand identifizieren kann (sogenannter „sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz“).

Vom Landgericht bestätigt

Dies sei bei den P&R-Verträgen nicht möglich, denn diese enthielten keine Bezugnahme auf konkrete Container. Die bloße Übereignung einer bestimmten Zahl eines bestimmten Containertyps genüge nicht, um zu bestimmen, welche Container im Einzelnen gemeint waren.

Dies hat der Miteilung zufolge das Landgericht München I zwischenzeitlich in einer rechtskräftigen Entscheidung vom 20. Juni 2018 bestätigt. Auch in den wenigen Fällen, in denen die Anleger nach Vertragsschluss Zertifikate erhalten haben, ändere sich an diesem Ergebnis nichts.

Aufarbeitung dauert an

„Dies ist jedoch kein wirtschaftlicher Nachteil für die Anleger“, betonen die Insolvenzverwalter, „denn sie werden über die auf ihre Insolvenzforderungen gezahlte Quote an den Erlösen aus der koordinierten Verwertung partizipieren.

Die Insolvenzverwalter warnen in diesem Zusammenhang erneut eindringlich vor Alleingängen einzelner Anleger. Diese könnten „zu erheblichen Schäden für den einzelnen Anleger wie auch für die Gläubigergesamtheit bis hin zum Totalverlust führen“.

Die Aufarbeitung der Insolvenzursachen und der sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen dauere noch an. Dabei gehe es auch um die Analyse der Zahlungsflüsse innerhalb der P&R-Gruppe, um zu überprüfen, ob Gelder zweckwidrig verwendet wurden. Derzeit gebe es noch keine Anhaltspunkte dafür, dass signifikante Geldbeträge rechtsgrundlos an einzelne Beteiligte oder Dritte geflossen wären. Die Untersuchungen würden jedoch weiter fortgesetzt.

FAQ ergänzt

Unabhängig davon bestünden Haftungsansprüche gegen die für die Vorgänge verantwortlichen Personen, „die mit Nachdruck durchgesetzt werden“. Erste Ansprüche daraus seien bereits geltend gemacht worden. Weitere Anspruchsgeltendmachungen werden folgen. „Die Anleger haben ein Recht darauf, dass die Verantwortlichen auch zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden“, so Jaffé.

Zudem wurden die laufenden Fragen der Anleger und der Vertriebspartner ausgewertet. Dementsprechend wurden auch die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) ergänzt und enthalten jetzt auch zahlreiche neue Antworten zu Fragen zur Forderungsanmeldung und zum Berichtstermin. Die Gläubiger und Anleger finden diese auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite www.frachtcontainer-inso.de, die regelmäßig aktualisiert werde. (sl)

Foto: Shutterstock

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