Votum ruft übergreifende Schlichtungsstelle ins Leben

Die neue „Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung“ hat unter der Trägerschaft des Votum-Verbandes ihren Betrieb aufgenommen. Sie ist für den Bereich der Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34 f und der Immobiliardarlehensvermittler nach Paragraf 34 i GewO die erste branchenspezifische und nicht-staatliche Schlichtungsstelle.

Martin Klein: „Bestehende Lücke für die freien Finanzdienstleister geschlossen.“

Die Schlichtungsstelle steht allen Gewerbetreibenden der Paragrafen 34 c bis i GewO offen und ist nicht an eine Mitgliedschaft im Votum-Verband gebunden.

„Mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle schließen wir eine bestehende Lücke für die freien Finanzdienstleister und möchten so dazu beitragen, dass die außergerichtliche Streitbeilegung eine größere Akzeptanz findet“, sagte Rechtsanwalt Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Votum-Verbandes.

Gewerbetreibende, die den gesamten Bereich der Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung gegenüber ihren Kunden anbieten, mussten ihre Kunden bislang auf vier unterschiedliche Schlichtungseinrichtungen verweisen.

Ombudsmänner aus der Bremer Justiz

Als Ombudsmänner fungieren Wolfgang Arenhövel, ehemaliger Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen, und Klaus Schlüter, vormals Präsident des Amtsgerichts Bremen. Beide sind bereits seit 2014 gemeinsam für die Ombudsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland tätig.

Unter www.schlichtung-finanzberatung.de können sich Verbraucher und Vermittler über die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung informieren. (kb)

Foto: Martina van Kann

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