Bafög und Bausparvertrag: Das müssen Studierende wissen

Mit Beginn des Wintersemesters beginnt für viele ein neuer Lebensabschnitt. Mit neuen Freiheiten. Aber diese Unabhängigkeit hat ihren Preis. Wohnung, Versicherungen, Essen, Kleidung, Bücher und einiges mehr wollen finanziert werden. Zum Glück gibt es Bafög. Es macht den Weg zum erfolgreichen Abschluss des Studiums einfacher.

Leider ist der Weg zum Bafög selbst nicht ganz so leicht. Denn zunächst einmal muss ermittelt werden, ob ein Anrecht darauf besteht – und in welcher Höhe. Zur Ermittlung werden das Einkommen der Eltern und das Vermögen des Studenten berücksichtigt, der den Bafög-Antrag stellt. Von der angesparten Vermögenssumme bleiben 7.500 Euro anrechnungsfrei.

„Zählt zum Vermögen, wenn er erst nach Jahren ausgezahlt wird“

Zum Vermögen gehören Sparverträge, Tagesgeldkonten, Fondssparpläne, Kapitallebensversicherungen und andere kapitalbildende Geldanlagen. Und auch das angesparte Kapital auf einem Bausparvertrag. „Der zählt selbst dann zum Vermögen, wenn er erst nach mehreren Jahren ausgezahlt wird“, erklärt Werner Schäfer, Vorstandsvorsitzender der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.

Zu diesen „klassischen“ Anlagen kommen Schmuck, Münzsammlungen, Auto, Grundstücke oder Mietkautionen hinzu. Nicht berücksichtigt werden Rechte auf Versorgungsbezüge, auf Renten und andere wiederkehrende Leistungen, Übergangsbeihilfen sowie die Wiedereingliederungsbeihilfe, Nießbrauchsrechte und Haushaltsgegenstände.

„Heißt nicht, Geld zum Fenster hinauszuschmeißen“

Um mehr Bafög zu erhalten, können Studenten gegebenenfalls vor der Antragstellung ihr Vermögen verringern. „Das heißt jetzt aber nicht, Geld zum Fenster hinauszuschmeißen“, betont Werner Schäfer. Es geht vielmehr darum, Dinge anzuschaffen, die für das Studium ohnehin benötigt werden: zum Beispiel Möbel für die erste eigene Wohnung, ein neues Notebook oder weiteres technisches Equipment.

Was nicht funktioniert: Den Bausparvertrag oder anderes Vermögen an die Eltern übertragen. Der Trick mit der Verlagerung ist rechtsmissbräuchlich und wird von den Behörden sofort durchschaut. Hinzu kommt, dass es für den Bausparvertrag eventuell keine staatliche Förderung mehr gibt – wenn nämlich die Eltern die Einkommensgrenzen überschreiten.

 

Foto: Shutterstock

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