Konten für Wohnungslose und Geflüchtete oft besonders teuer

In Deutschland hat jeder das Recht auf ein Bankkonto – unabhängig von Wohn- und Einkommensverhältnissen. So soll beispielsweise auch Obdachlosen und allen Geflüchteten der Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglicht werden. Doch ausgerechnet für diese Menschen ist das laut Stiftung Warentest mitunter richtig teuer.

Seit Mitte 2016 hat in Deutschland jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto.

Denn sie „haben nur Anspruch auf ein Basiskonto und zahlen dafür besonders viel“, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Untersuchung der Zeitschrift „Finanztest“.

Bei einigen der 124 untersuchten Kreditinstitute kostet die Führung eines Basiskontos demnach zurzeit mehr als 200 Euro im Jahr. In zwei Fällen betrugen die Kosten für ein Modellkonto der Tester sogar rund 250 Euro. Stiftung Warentest hatte bereits vor zwei Jahren kritisiert, dass das „Konto für Jedermann“ mitunter zu teuer sei.

Bei einzelnen Banken seien die Preise seitdem noch gestiegen. Erhöht wurden dann beispielsweise der monatliche Grundpreis oder die Gebühren für Überweisungen in Papierform – mitunter auch beides. In einem anderen Fall seien diese Kosten zwar gleich geblieben, dafür habe die Bank aber die Anzahl kostenloser belegfreier Buchungen auf zehn pro Monat begrenzt.

Nur zwei der untersuchten Banken boten ein Basiskonto zum Stichtag am 1. Oktober 2019 kostenfrei an. Kunden von herkömmlichen Girokonten haben da eine deutlich größere Auswahl: Laut September-Ausgabe der „Finanztest“ waren am 1. Juli mehr als 20 dieser Kontomodelle komplett gratis. Knapp 70 von rund 290 untersuchten Girokonten waren mit Preisen von maximal 60 Euro pro Jahr als „noch recht günstig“ eingestuft worden. Laut den Warentestern begründen die Geldhäuser die vergleichsweise hohen Preise von Basiskonten oft mit einem Mehraufwand für Beratung und Eröffnung.

Seit Mitte 2016 hat in Deutschland jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Alle Geldhäuser sollen Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf „Guthabenbasis“ einrichten. Das bedeutet: Der Konteninhaber erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen, überzogen werden kann ein solches Basiskonto nicht. Die Gebühren sollen „angemessen“ sein und können auch einen Gewinn der Institute beinhalten.

„Funktionierender Wettbewerb“ 

Diese unkonkrete Formulierung im Gesetzestext ist laut Verbraucherschützern ein Problem: „Damit haben Menschen jetzt zwar einen Rechtsanspruch auf ein Konto, können es sich womöglich aber kaum leisten“, sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Institute können sich durch teure Angebote von ihrer Pflicht zum Basiskontoangebot faktisch befreien.“ Der vzbv fordert eine klare gesetzliche Kostendefinition.

„Die von Stiftung Warentest festgestellten unterschiedlichen Entgelte bei Basiskonten sind ein Zeichen für einen funktionierenden Wettbewerb“, sagte hingegen Sylvie Ernoult von der Deutschen Kreditwirtschaft. Sie verwies außerdem auf die Möglichkeit, den Konto-Anbieter zu wechseln.

Anfang des Jahres hatte das Oberlandesgericht Frankfurt etwa ein Basiskonto bei der Deutschen Bank für zu teuer befunden. Für besonders schutzbedürftige Verbraucher seien ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro sowie 1,50 Euro für jede beleghafte Überweisung „unangemessen hoch und damit unwirksam“, hieß es damals in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.

Laut einer Stichprobe der Finanzaufsicht Bafin gab es zur Jahresmitte 2018 in Deutschland knapp 497.000 Basiskonten. Knapp 15.000 Anträge waren damals von Banken abgelehnt worden. Geldhäuser dürfen die Einrichtung eines Basiskontos nur in Ausnahmefällen verweigern; etwa, wenn der Antragsteller bereits ein Konto bei einer anderen Bank führt. (dpa-AFX)

Foto: Picture Alliance 

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