Verbraucherschützer für Pflicht-Mahnung vor Inkasso-Forderungen

Bevor ein Inkasso-Unternehmen Gebühren einfordert, muss es nach Ansicht von Verbraucherschützern mindestens eine Mahnung geben. „Das ist bisher nicht vorgeschrieben“ – wäre aber „höchst überfällig“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur.

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)

In einer Forsa-Umfrage für den vzbv gab mehr als die Hälfte der Befragten an, unmittelbar nach der Rechnung gleich eine Inkasso-Forderung erhalten zu haben. Teilweise könne diese Forderung sogar das Vielfache des Rechnungsbetrags umfassen.

Die Inkasso-Branche steht unter anderem wegen hoher Gebühren für Schuldner immer wieder in der Kritik. Auch Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) moniert, die Forderungen stünden oft in keinem Verhältnis zum Aufwand der Inkasso-Unternehmen. Deshalb sollen sie per Gesetz gesenkt werden. Derzeit dürfen Inkassofirmen auch bei kleinen Ausständen Gebühren und Auslagen von bis zu 70,20 Euro in Rechnung stellen, künftig sollen es noch 37,80 Euro sein.

„Es ist längst überfällig, dass die Branche der Inkasso-Unternehmen sich nicht nur an Recht und Gesetz hält, sondern auch wieder an Anstand“, forderte Müller. In Massenanschreiben investierten die Firmen nicht mehr als ein paar Adressdaten und das Versenden des Briefes. Trotzdem seien die Gebühren exorbitant, die Gewinnmargen extrem hoch. Daran ändere Lambrechts Gesetzentwurf deutlich zu wenig. „Mindestens für die Briefe, die im Massengeschäft versendet werden, sollten eigentlich höchstens die Gebühren angesetzt werden dürfen, die tatsächlich anfallen“, forderte Müller. „Das sind vielleicht 15 oder 16 Euro.“

„Völlig undifferenziert“ 

Die Inkassobranche fürchtet, dass besonders die mittelständische Wirtschaft einen Teil ihrer Forderungen dann nicht mehr eintreiben lassen kann. Die Behauptung, die Arbeit sei die Gebühren nicht wert, hatte der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen bereits im November als völlig undifferenziert zurückgewiesen. „Wir machen mehr als das Verschicken automatisierter Schreiben“, hieß es damals. (dpa-AFX)

Foto: Picture Alliance 

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