Vermittlerverbände lehnen Bafin-Aufsicht ab

Das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (Diva) hat die Stellungnahmen von elf Verbänden zum Referentenentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin untersucht. Dies solle eine fundierte Bewertung des Entwurfes möglich machen, teilte das Diva mit.

Hervorgehoben wird in fast allen Stellungnahmen, dass Missstände in der Finanzanlagenvermittlung, die eine Bafin-Aufsicht rechtfertigen könnten, nicht nachgewiesen wurden.

Die überwiegende Zahl der Verbände lehnt eine Bafin-Aufsicht demnach grundsätz­lich ab oder beurteilt sie zumindest mit deutlicher Skepsis. Lediglich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbände der Kreditinstitute begrüßen den Gesetzentwurf. Für Letztere sei das nachvoll­ziehbar, so das Diva, da sowohl Kreditinstitute als auch die Verbraucherzentralen mit ihren Beratungsstellen Wettbewerber der Finanzanlagenvermittler seien und insoweit allein deshalb ein Interesse an einer Verschärfung der Aufsicht bestehen könnte.

Hervorgehoben wird in fast allen Stellungnahmen, dass Missstände in der Finanzanlagenvermittlung, die eine Bafin-Aufsicht rechtfertigen könnten, nicht nachgewiesen wurden. Allein dies wird von den Gegnern einer Bafin-Aufsicht als starkes Indiz für eine im bestehenden System funktionierende Aufsicht gesehen. Auch wird moniert, dass suggeriert wird, für die Aufsicht seien nur die Kammern bzw. Gewerbeämter zuständig. Dies wäre jedoch eine stark verkürzte Argumentation, denn auch die Wirtschaftsprüfer und die Produktanbieter überwachen die Vermittler, so der Bundesverband deutscher Vermögensberater (BDV).

Zersplitterung würde zunehmen

Die Notwendigkeit einer Übertragung der Aufsicht wird im Referentenentwurf mit der Zersplitterung im derzeitigen System begründet. Die meisten Verbände weisen darauf hin, dass Finanzanlagenvermittler fast immer auch Versicherungen und oftmals auch Immobiliendarlehen vermitteln. Die Zersplitterung der Aufsicht würde demnach sogar zunehmen, wenn neben den Industrie- und Handelskammern und Gewerbeämtern (Versicherungen und Immobiliendarlehen) zukünftig auch die Bafin (Finanzanlagen) aktiv wird. 

Die Auswertung der Stellungnahmen zu möglichen Alternativen zu einer Bafin-Aufsicht führt nach Diva-Angaben zu einem vergleichsweise einheitlichen Bild: Gefordert wird, die gegebenenfalls bestehende Zersplitterung zu beseitigen, indem zukünftig durchgängig in allen Bundesländern die Industrie- und Handelskammern für Zulassung und Aufsicht zuständig sind. Zumindest die Prüfung der Vermittler solle nicht auf eine neue Behörde übertragen werden, sondern in der Zuständigkeit der erfahrenen Prüfberufe verbleiben. Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) schlägt vor, Leitkammern zu definieren, die im Schulterschluss mit der Bafin ein einheitliches Aufsichtsniveau gewährleisten sollen. Der Votum-Verband plädiert für einen Fachbeirat von DIHK und Bafin. (kb)

Foto: Shutterstock

 

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