Corona: Neue Regeln für die Einreise nach Deutschland

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Neue Corona-Regeln für Urlaubsrückkehrer und Touristen ab dem 1. August.

Neue Regeln für die Einreise nach Deutschland sollen eine Corona-Ausbreitung durch heimkommende Sommerurlauber bremsen. Auf breitere Testpflichten müssen sich nach einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor allem Nicht-Geimpfte einstellen.

Es sei nötig, „die Eintragung zusätzlicher Infektionen einzudämmen und die Infektionszahlen gering zu halten, um in dieser Zeit weiter die Impfquoten steigern zu können“, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Die nach aktuellen Prognosen zu erwartende nächste Welle an hohen Infektionszahlen soll möglichst weit nach hinten verzögert werden.“

Angestrebt werden ein Beschluss des Kabinetts im Umlaufverfahren an diesem Freitag und das Inkrafttreten der Neuregelungen ab Sonntag, den 1. August. Zu dem Referentenentwurf mit Stand von Mittwochabend gab es nach dpa-Informationen am Donnerstag eine weitere Abstimmungsrunde der beteiligten Ministerien. Ein neuer Entwurf von Donnerstagabend sah noch einzelne Änderungen vor.

Für wen gilt eine Test- und Nachweispflicht?

Grundsätzlich sollen laut dem jüngsten Entwurf künftig alle Einreisenden ab zwölf Jahren über einen negativen Testnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen müssen – egal von wo und auf welchem Weg sie kommen.

Bei Einreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten soll ein Testnachweis nötig sein, Nachweise als Geimpfter oder Genesener sollen dann nicht reichen. Derzeit sind etwa Brasilien und Südafrika Virusvariantengebiete. Mögliche Schnell- oder PCR-Tests im Ausland sind selbst zu zahlen.

Wie laufen die Kontrollen?

Generell sollen die Nachweise bei der Einreise mitzuführen und bei „stichprobenhaften“ Überprüfungen durch die Behörden vorzulegen sein, wie es im Entwurf heißt. Kontrollen aller Einreisenden direkt an den Grenzen sind nicht vorgesehen.

Reist man mit einem Beförderungsunternehmen wie einer Fluggesellschaft, sollen die Nachweise vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden müssen – so ist es für Flugpassagiere schon bisher. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll dies auch während der Fahrt möglich sein.

Gibt es Sonderfälle?

Sonderregelungen sieht der Entwurf unter anderem für Grenzpendler und kürzere Reisen im Grenzverkehr vor. Für sie soll die Testpflicht nur gelten, wenn sie aus Risikogebieten kommen. Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachweis demnach auch nur zweimal pro Woche nötig sein, nicht bei jeder Einreise.

Wie Risikogebiete definiert werden

Geplant sind dem Entwurf zufolge auch Änderungen bei der Einstufung internationaler Regionen mit höherem Risiko. Künftig soll es statt drei nur noch zwei Kategorien geben: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete.

Als Hochrisikogebiete sollen Regionen mit besonders hohen Fallzahlen gelten. Ein Indiz dafür soll eine Sieben-Tage-Inzidenz von „deutlich mehr als 100“ sein, betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren wie niedrige Testraten oder viele Krankenhausfälle.

Die Stufe eines „einfachen“ Risikogebiets mit mehr als 50 gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen soll wegfallen. Bisher gibt es auch eine mittlere Stufe der „Hochinzidenzgebiete“ mit Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200.

Quarantäne oder nicht?

Vorgesehen ist laut dem Entwurf für Hochrisikogebiete, dass nicht Geimpfte und nicht Genesene direkt nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne müssen, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Testnachweis beendet werden kann.

Eine dafür zunächst vorgesehene Vorgabe zu PCR-Tests statt Schnelltests sollte dem Vernehmen nach voraussichtlich entfallen. Für Kinder unter zwölf Jahren soll die Quarantäne nach dem fünften Tag nach Einreise enden. Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten sind weiterhin 14 Tage häusliche Quarantäne vorgesehen.

Einreiseanmeldung

Die Pflicht, eine elektronische Einreiseanmeldung auszufüllen, soll bleiben. Da es die Kategorie des „einfachen Risikogebietes“ laut Entwurf künftig nicht mehr geben soll, wären davon aber in der Summe weniger Menschen betroffen.

So ist die aktuelle Situation

Corona-Ansteckungen, die wahrscheinlich auf Reisen passiert sind, spielen laut dem Robert Koch-Institut (RKI) eine zunehmende Rolle beim Infektionsgeschehen in Deutschland. Das schreibt das RKI in seinem wöchentlichen Lagebericht vom Donnerstagabend.

Als wahrscheinliche Infektionsländer in den vier betrachteten Wochen vom 28. Juni bis 25. Juli wurden Spanien, die Türkei und die Niederlande am häufigsten genannt, vor Kroatien und Griechenland.

Der überwiegende Anteil der Corona-Übertragungen finde allerdings weiterhin innerhalb Deutschlands statt, betont das RKI – die Rede ist von mindestens 81 Prozent. Angaben zum wahrscheinlichen Infektionsland liegen bei weitem nicht bei jedem Fall vor.

Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus nannte die generelle Einreise-Testpflicht erneut unverhältnismäßig. „Es macht einen gravierenden Unterschied, ob man aus einem Hochinzidenzgebiet einreist oder aus einem Land mit einer niedrigen Inzidenz.“ Die Regierung wiederhole zudem die Fehler des vergangenen Jahres: „Erst wenn die Sommerferien voll im Gange sind, wird über Testmaßnahmen für Reiserückkehrer diskutiert.“

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach nannte die im Entwurf von Mittwochabend genannte Regelung sinnvoll, dass Ungeimpfte aus Hochrisikogebieten in Quarantäne sollten, bis sie per PCR freigetestet seien. „Für Geimpfte und Genesene sollte es freie Fahrt geben. Damit wird die 4. Welle begrenzt“, schrieb er bei Twitter. Hierzu wurden aber auch Bedenken laut. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Carsten Schneider sagte der dpa, diese Tests seien erheblich teurer als Schnelltests. „Deshalb fordere ich, dass in diesen Fällen die Kosten für die PCR-Tests vom Staat übernommen werden.“ (dpa-AFX)

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