AWD einigt sich außergerichtlich

AWD Österreich hat sich mit geschädigten Anlegern auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Die betroffenen Investoren hatten sich in den 90-er Jahren an von der Boden-Invest initiierten Immobilienprodukten beteiligt. Die Anlagerberater hatten mit der Sicherheit der Immobilienanlage argumentiert. Durch ihre Zeichnung wurden die Anleger Kommanditisten und waren somit auch am Risiko der Anlage beteiligt.

In der folgenden Zeit kam es durch riskante Veranlagung des Initiators zu Verlusten, die am Ende der Vertragsdauer nach jeweils zehn Jahren bis zu 25 Prozent des Kapitals betragen hatten. Viele Kleinanleger haben sich daraufhin unter anderem an das österreichische Konsumentenschutzministerium und an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) gewandt und um Unterstützung gebeten.

Beim VKI wurden daraufhin weitere Betroffene erfasst, insgesamt etwa 350. In den folgenden Verhandlungen mit dem AWD wurde der Vergleich mit dem Ergebnis geschlossen, dass die Anleger fast 100 Prozent ihres eingesetzten Kapitals zurück erhalten.

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