Votum-Verband: Gütesiegel für Mitglieder

Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V., Hamburg, hat im Zuge der Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht ein zehn Punkte umfassendes Gütesiegel verabschiedet. Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung sollen alle ordentlichen Votum-Mitglieder die zehn Qualitätsversprechen bis 1.Januar 2008 umsetzen.

Die Punkte umfassen die Transparenz der Beratung, die Qualifikation derBerater und die Sicherheit der Kundendaten. Im Einzelnen umfasst die Selbstverpflichtung folgende Kriterien:

1. Unabhängigkeit: Kunden dürfen die Empfehlung der individuell passenden Produkte aus einer Vielzahl verschiedener Produktanbieter erwarten (Benennung der Produktpartner, mehrere Alternativangebote pro Sparte).

2. Umfassende Dokumentation des Beratungsprozesses: Kunden legen Wert auf eine detaillierte und standardisierte Dokumentation des Beratungsprozesses. Kunde hat jederzeit das Recht, auf eine Dokumentation zu verzichten.

3. Ganzheitliche Erläuterung komplexer Produkte in mehreren Terminen: Kunden wird ausdrücklich die Zeit eingeräumt, wichtige finanzielle Entscheidungen ganzheitlich und detailliert zu treffen (mehrstufiger Beratungsprozess).

4. Aus- und Fortbilung der Berater: Kunden haben Anspruch auf eine Beratung durch auf hohem Qualitätsniveau ausgebildete Berater (Aus- und Fortbildung im gesamten Leistungsspektrum der privaten Finanzberatung).

5. Regelmäßige Marktbeobachtung: Kunden haben Anspruch auf eine regelmäßige Marktbeobachtung (Auswertung von Ratings, Rankings, Leistungsbilanzen).

6. Sicherheit bei unternehmerischen Beteiligungen: Kunden dürfen höchste Qualitäts- und Sicherheitskriterien bei unternehmerischen Beteiligungen erwarten (Existenz eines Prospektprüfungsberichtes nach IDW S 4).

7. Bestehen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für das gesamte Leistungsspektrum (nicht nur für Versicherungen), Mindestdeckungssumme 250.000 Euro pro Schadensfall auch für den Bereich der Kapitalanlagevermittlung.

8. Einrichtung einer Kundenservice-Stelle mit Beschwerdemanagement: Qualifizierter Ansprechpartner steht im Unternehmen für Qualitätsfragen der Kunden zur Verfügung.

9. Einrichtung einer unabhängigen und exklusiven Schlichtungsstelle: Kunden erwarten schnelle, unbürokratische und kundenfreundliche Lösungen im Falle von Meinungsverschiedenheiten. Entscheidungen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro sind sofort bindend.

10. Freiwillige Selbstkontrolle: Kunden dürfen strikte Einhaltung des Gütesiegel-Standards erwarten. Votum prüft Bescherden über Verstöße und vollzieht in regelmäßigen Gesprächen mit den Mitgliedern die Umsetzung der Gütesiegelkritereien nach.

Votum vertritt nach eigenen Angaben rund 100.000 Finanzdienstleister über die angeschlossenen Mitgliedsvertriebe und Maklerpools. Mitglieder müssen mindestens 1,25 Millionen Euro Provisionsumsatz aufweisen.

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