Bankenvertrieb: Finanzausschuss beschließt Berater-Register

Trotz des Widerstands der Kreditwirtschaft kommt es zur Registerpflicht für Bankberater. Das hat der Finanzausschuss des Bundestags heute beschlossen. Durch die strengere Regulierung sollen Kunden künftig besser vor Falschberatung geschützt werden.

Finanzausschuss in Berlin
Finanzausschuss in Berlin

Die Berater-Datenbank soll von der Finanzaufsicht Bafin geführt werden und helfen, Beschwerden wegen Falschberatung zu erfassen. Die Politik glaubt, dass sich die Beratungsqualität im Vertrieb von Geldanlagen dadurch erhöht.

Zudem müssen die Geldinstitute Verbrauchern künftig auch einen sogenannten Beipackzettel zu jedem Anlageprodukt mitgeben. Darin sollen Informationen wie Risiken, Erträge und Kosten kurz und verständlich beschrieben werden.

Gegen das Register für mehr als 300.000 Anlageberater hatten sich die Kreditinstitute massiv gewehrt. Branchenverbände kritisieren die Datenbank als „bürokratisches Monster“ und sprechen von „regulatorischem Overkill“. Die Finanzaufsicht Bafin soll Verstöße gegen eine anlegergerechte Beratung und das Offenlegen von Provisionen besser ahnden können. Berater und Vertriebsmanager sollen bei der Bafin registriert werden und ihre Qualifikation nachweisen. Bei Verstößen soll Beratern zeitweise der Einsatz untersagt werden.

Die SPD nannte die Pläne gegenüber der Nachrichtenagentur „DPA“ einen frechen Etikettenschwindel. „Bei näherem Hinsehen entpuppt es sich als zufällige Zusammenstellung völlig unzureichender Einzelmaßnahmen“, kritisierte SPD-Finanzexperte Carsten Sieling.

Der finanzpolitische Sprecher der Union, Klaus-Peter Flosbach (CDU), erklärte dagegen: „Sanktionslose Falschberatung gehört der Vergangenheit an. Die christlich-liberale Koalition macht ernst mit der Regulierung des Finanzmarktes.“ FDP-Experte Frank Schäffler sprach von einer deutlichen Verbesserung des Verbraucherschutzes.

Die Regulierung der freien Anlageberater bleibt indes bei diesen Beschlüssen außen vor. Die Unionsfraktion kündigte jedoch vollmundig an, dass Regelungen für „diesen Kreis“ von der Koalition noch vor der Sommerpause vorgelegt würden und sich die Berater „noch warm anziehen“ müssten. Koalitionspartner FDP sprach im Zusammenhang mit der Regulierung der Tätigkeit freier Finanzberater mit einheitlichen Haftungsregelungen von einem bevorstehenden „Quantensprung im Verbraucherschutz“.

Auch den vorgeschlagenen neuen Regeln für offene Immobilienfonds gab der Finanzausschuss grünes Licht. Die Fonds müssen damit in Zukunft mehr Eigenkapital vorhalten. Die Quote wird von 30 auf 50 Prozent erhöht. Zwei Drittel aller Fonds sollen bereits über diese Quote verfügen. Dadurch könne die Rendite sinken, aber die Sicherheit für die Anleger werde sich erhöhen, so die Unionsfraktion. Um Kleinanlegern entgegenzukommen, dürfen sie in Zukunft unabhängig von den neuen Kündigungsfristen Anteile im Wert von 30.000 Euro pro Halbjahr an die offenen Immobilienfonds zurückgeben. Bisher war ein Betrag von 5.000 Euro im Monat vorgesehen. (hb)

Foto: Bundestag

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