P&R-Vergleichsvorschlag: Schon 30.000 Rückläufer

In den Insolvenzverfahren für die deutschen Gesellschaften des gescheiterten Container-Anbieters P&R reagieren die Anleger nach Angaben der Insolvenzverwalter sehr positiv auf deren Vergleichsvorschlag.

Der einstige Marktführer bei Container-Direktinvestments meldete im Frühjahr 2018 Insolvenz an.

Innerhalb der ersten Tage nach dem Versand der ausführlichen Unterlagen seien bis heute bereits über 30.000 Rücksendungen wieder bei den Insolvenzverwaltern aus der Kanzlei Jaffé angekommen, in denen die Gläubiger – also in erster Linie die Anleger – ihre Zustimmung zur Forderungsfeststellung erklären.

Auch die Hemmungsvereinbarung werde von „den meisten“ Gläubigern unterzeichnet. Insgesamt wurden in den vier Insolvenzverfahren rund 80.000 Schreiben an rund 54.000 Gläubiger verschickt. Damit habe bereits weit über ein Drittel der Gläubiger dem Vergleichsvorschlag zugestimmt.

Insolvenzquote offen

Der Vergleich bezieht sich auf die Höhe der Forderung, die der betreffende Anleger zur Insolvenztabelle anmeldet und ist damit die Basis für die Verteilung einer späteren Insolvenzquote. Über deren Höhe und über die späteren Zahlungen sagt der Vergleich noch nichts aus.

Mit der „Hemmungsvereinbarung“ verzichten sowohl die Anleger als auch die Insolvenzverwalter auf die Einrede der Verjährung in bestimmten Fällen. Auf Seiten der Anleger geht es dabei um die eventuelle „Anfechtung“ und damit Rückforderung von Zahlungen, die P&R vor den Insolvenzanträgen an die Anleger geleistet hat, durch die Insolvenzverwalter.

Ohne die Vereinbarung müssten die Insolvenzverwalter die Anleger zur Hemmung der Verjährung womöglich bald verklagen, obwohl noch gar nicht geklärt ist, ob sie zur Anfechtung berechtigt sind. Im Gegenzug können die Anleger durch die Hemmungsvereinbarung weitere Schäden – etwa durch steuerliche Nachteile – ohne Zeitdruck gegenüber P&R bzw. den Insolvenzverwaltern geltend machen.

Seite 2: Frist bis zum 14. Juni

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