
BAG-Urteil: Witwenrente nicht nur für „jetzige“ Ehefrau
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel, mit der nur der "jetzigen" Ehefrau des Arbeitnehmers eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt ist, benachteiligt ihn unangemessen, so das Bundesarbeitsgericht.
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