Meinungsumschwung bei Gericht

In Bezug auf die Beurteilung vermeintlich unerlaubter Bankgeschäfte weht am Verwaltungsgericht Frankfurt ein neuer Wind. Erst hatte das Gericht eine Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen den Vertrieb des Multi Advisor Funds vom Bankhaus Reithinger, Singen, kassiert (cash-online berichtete). Jetzt urteilten die Richter erneut gegen die Behörde.

Bereits im April 2005 hatte sich deren Untersagungs- und Abwicklungsanordnung gegen die German Asset Managers AG (Gamag), Frankfurt, gerichtet. Der Vorwurf wie so oft: Unerlaubtes Finanzkommissionsgeschäft.

Mit Verweis auf die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union jedoch widersprachen die Frankfurter Richter jetzt der Auffassung der Finanzaufseher (Az. 1 E 1159/05). Dabei lehnten sie die von der BaFin vorgebrachte Argumentation, der Tatbestand des Finanzkommissionsgeschäftes (Investition in Wertpapiere in eigenem Namen auf fremde Rechnung) sei erweitert im Sinne einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Finanztransaktionen auszulegen, ausdrücklich ab.

Hintergrund: Der Sinneswandel kommt nicht von ungefähr. Die neunte Kammer des Frankfurter Verwaltungsgerichts, die sonst vornehmlich im Beamtenrecht aktiv ist, und die die wirtschaftliche Auslegung des Kreditwesengesetzes bisher ? in Einklang mit der Rechtssprechung des Hessischen Gerichtshofes ? verfolgt hatte, ist seit Anfang dieses Jahres nicht mehr für den Bereich ?Bankgeschäfte? zuständig. Das Thema wird seit Januar in der ersten Kammer des Gerichtes verhandelt, deren Stammgebiet das Europarecht ist.

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