Richter kippen vorläufige Förderung

Mit immer schnelleren Schritten geht es auf das Ende der Berliner Fonds mit Objekten des geförderten Wohnungsbaus zu. Wie der DFI-Gerlach-Report in seiner aktuellen Ausgabe 07/05 berichtet, hat das Verwaltungsgericht (VG) auf Antrag des Landes Berlin die einstweilige Verfügung des Oberverwaltungsgerichts zurückgenommen (?abgeändert?). Die Anschlussförderung sollte danach zunächst bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren weitergezahlt werden. Der aktuelle Beschluss (AZ: VG 16 A 27.05) bedeutet deshalb nach Ansicht des DFI-Gerlach-Reports wohl für einige Fonds das Aus.

Insbesondere bei den betroffenen GbR-Fonds bleibt wenig Spielraum, da fehlende Liquidität unvermeidlich zur Insolvenz führt. Ebenso schwierig wird es für die GmbH & Co.KG-Konstruktionen ohne natürliche Person als Komplementär. Beim DFI-Gerlach-Report heißt es weiter, dass alle Fonds dieser Gruppe, die bislang keine Anschlussförderung erhalten haben, nicht lebensfähig sind und vermutlich innerhalb der nächsten drei Wochen Insolvenz anmelden müssen.

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