Vif-Medienfonds: Commerzbank haftet

Das Landgericht München I hat die Commerzbank AG, Frankfurt/Main, verurteilt, der Ehefrau eines Anlegers des Vif-Medienfonds 3 rund 100.000 Euro Schadenersatz zu leisten (Az: 28 O 468/06).

Die Bank hatte den Anleger nach Ansicht der Richterin nicht ausreichend über die Risiken des Fonds, bei dem die Anleger fast die gesamte Einlage verloren haben, informiert. Streitpunkt ist vor allem, dass der Prospekt durch den geplanten Abschluss einer Erlösausfallversicherung ein maximales Verlustrisiko von etwa 20 Prozent der Einlage suggerierte. Eine solche Versicherung war jedoch nie abgeschlossen worden.

Selbst der Commerzbank-Berater, der den Fonds seinerzeit vermittelt hatte und der als Zeuge vernommen wurde, hatte den Prospekt nicht richtig verstanden und war von einem begrenzten Verlustrisiko ausgegangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Freigesprochen von der Haftung wurde hingegen ? wie bereits in verschiedenen Urteilen des Oberlandesgerichts München – die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH, München. Sie hatte bei dem Fonds als Prospektprüfer und Mittelverwendungskontrolleur fungiert. Der Prospekt sei einwandfrei, und als Kontrolleur habe sich Deloitte vertragsgerecht verhalten, so die Urteilsbegründung. Darüber hinausgehende Pflichten habe Deloitte nicht gehabt.

Gegen diesen Teil des Urteils werde die Klägerin Berufung einlegen, so Rechtsanwältin Katja Fohrer von der Münchener Kanzlei Mattil & Kollegen gegenüber cash-online. Sie weist auch darauf hin, dass vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zahlreiche Parallelverfahren anhängig seien, die sich auch gegen Deloitte wegen fehlerhafter Prospektprüfung richten. Mit einer Entscheidung des BGH sei noch in diesem Herbst zu rechnen.

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