Kritik am Krisenmanagement von ACI

Die Dubai-Fonds II bis V des Gütersloher Emissionshauses Alternative Capital Invest sind in Schieflage geraten, so dass die Schlusszahlungen nicht fristgemäß erfolgen können. Rechtsanwalt Peter Hahn von der Hamburger Kanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertritt Gesellschafter der betroffenen Fondsgesellschaften und übt deutliche Kritik an Informationspolitik und Anlegerbeteiligung der ACI-Führung.
So seien die Anleger zu außerordentlichen Gesellschafterversammlungen im Umlaufverfahren eingeladen worden, obgleich die notwendigen Informationen für etwaige Beschlussfassungen gar nicht mitgeteilt worden seien. Daher fordert der Jurist ACI-Geschäftsführer Hanns-Uwe Lohmann auf, eine Präsenzveranstaltung abzuhalten, bei der er den Teilnehmern ihre Fragen beantwortet. Ferner habe die ACI zwar ein dreiköpfiges Gremium gebildet, das die Geschäfte der Gesellschaft und deren Abwicklung überprüfen soll; ihm sollen jedoch lediglich drei führende Vertriebsmitarbeiter angehören.
„Ich halte es für dubios, wenn als Mitglieder eines Kontrollgremiums maßgebliche Vertriebsmitarbeiter vorgeschlagen werden. Bei einer solchen Handhabung sind Interessenskonflikte nicht ausgeschlossen. Warum bedient sich die ACI zur Prüfung nicht eines neutralen Rechtsanwaltes oder Wirtschaftsprüfers? Es leuchtet mir auch nicht ein“, so Hahn weiter, „dass die ACI nicht den Käufer auf Erfüllung des Kaufvertrages in Anspruch nimmt, sondern den komplizierteren Weg der Verwertung von Reservierungsverträgen gehen möchte. Es stellt sich daher die Frage nach der Werthaltigkeit des Kaufvertrages oder der Solvenz des Käufers.“

Nach seiner Einschätzung ist die Schieflage der Fonds darauf zurückzuführen, dass die Fondsobjekte zwar bereits im vergangenen Jahr verkauft worden sind, der Käufer jedoch den Kaufpreis offenbar nicht erbringen kann. Sollte der Verkauf der Immobilienobjekte nachträglich scheitern, würde dies das Scheitern des gesamten steuerlichen Konzepts bedeuten. Weil das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten zum 31.12.2008 ausgelaufen ist, würden Gewinne aus einem neuen Kaufvertrag der Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, gibt der Rechtsanwalt zu bedenken. Auch mit dem erarbeiteten Lösungsvorschlag ist Hahn unzufrieden: ?Die 6.000 Gesellschafter der Fonds II bis V sollen nunmehr im Umlaufverfahren über einen Sicherheitsabtretungsvertrag abstimmen. Vorgesehen ist die Verwertung von Reservierungsverträgen der Falcon Ltd., ein der ACI nahestehendes Unternehmen.?Auch hier gibt es also Potenzial für gravierende Interessenkonflikte. (af)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments