DG Fonds: Volksbank Friedrichshafen geht in Berufung

Die Volksbank Friedrichshafen legt Berufung gegen ein Schadensersatzurteil des Landgerichts Ravensburg ein, wie eine Sprecherin gegenüber cash-online erklärte. Die Richter hatten das Geldinstitut in erster Instanz verurteilt, einen Anleger der geschlossenen Immobilienbeteiligung DG Fonds Nr. 30 wegen Falschberatung in voller Höhe zu entschädigen.

justiceDem Kläger wurde seine ursprüngliche Einlage von 26.842,82 Euro zuzüglich des entgangenen Gewinns in Höhe von weiteren 17.773,56 Euro zugesprochen. Er hatte sich im Jahr 1992 an dem vom genossenschaftlichen Spitzeninstitut DZ Bank aufgelegten Immobilienfonds mit dem seinerzeit vielversprechenden Namenszusatz “Berlin und neue Länder“ beteiligt.

Nach Darstellung der Kanzlei Tilp Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hat, kassierte die Bank hinter dem Rücken des Klägers Provisionszahlungen. Anwältin Diana Römhild: „Die Bank konnte nicht mit dem Argument durchdringen, von ihrer Aufklärungspflicht im Beratungsjahr 1992 nichts gewusst zu haben.“

Die Richter stellten darauf ab, dass schon seit Anfang der neunziger Jahre eine ständige Rechtsprechung existierte, wonach ein Berater über Interessenskonflikte wie das Fließen von Provisionen aufzuklären hat. „Folgerichtig entschied das Landgericht Ravensburg, dass die Schadensersatzansprüche nicht verjährt sind“, so Römhild weiter.

Auf Nachfrage von cash-online erklärte die Volksbank Friedrichshafen: „Nach einer ersten Einschätzung unseres Anwalts ist das Urteil in mehreren Punkten angreifbar.“ Eine Berufung werde daher innerhalb der dafür vorgesehenen Frist erfolgen. (hb)

Foto: Shutterstock

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