Solarförderung: Kürzung zum 1. Juli 2010 ist beschlossene Sache

Der Deutsche Bundestag hat die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) beschlossen. Damit werden die Vergütungen für Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden und Freiflächen in Deutschland zum 1. Juli 2010 zwischen elf und 16 Prozent abgesenkt.

„Die Novelle reagiert auf die Preissenkungen, die mit der Markteinführung und der Massenproduktion verbunden sind. Wir nehmen damit die notwendigen Korrekturen vor, um die Vergütung auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren, die Kosten für die Stromverbraucher zu begrenzen und trotzdem den Anteil des Solarstroms weiter zu erhöhen“, begründet Bundesumweltminister Norbert Röttgen den Schritt.

Die Vertreter der Regierungsfraktionen haben gegen den Willen der Oppositionsabgeordneten beschlossen, zusätzlich zur ohnehin im EEG angelegten Degression, die Vergütungssätze zwischen elf Prozent für Solarparks auf Konversionsflächen und 16 Prozent für Dachanlagen abzusenken. Dem Wachstum der Fotovoltaiktechnologie in Deutschland werde das nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums keinen Abbruch tun: Die Behörde rechnet mit einer „Verdoppelung des Zubaukorridors auf 3.500 Megawatt installierte fotovoltaische Spitzenleistung im Jahr“.

In 2009 wurden Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von rund 3.800 Megawatt hierzulande neu installiert. Damit sind Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.800 Megawatt in Betrieb. Deutsche Unternehmen seien technologisch führend, die Branche hätte einen hohen Exportanteil und schafften insbesondere in Ostdeutschland viele hochwertige Arbeitsplätze, so das Ministerium. Im Jahr 2009 wurden nach ersten Schätzungen in Deutschland rund zehn Milliarden Euro in Photovoltaikanlagen investiert. Dies sichere rund 65.000 Arbeitsplätze, so das Ministerium weiter. Einen Teil davon sieht die Opposition durch den Beschluss gefährdet.

Der Umweltminister rechnet dagegen damit, dass bereis im Jahr 2013 die sogenannte Netzparität erreicht sein wird, also Solar- und konventioneller Strom zu gleichen Kosten erzeugt werden könnten.

Dieser Entwicklung bereite die Novelle den Weg, indem sie den Eigenverbrauch in Zukunft stärker fördern will: Privathaushalte, die Solarstrom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen, sollen künftig bis zu acht Cent pro Kilowattstunde gewinnen. Diese Regelung werde den Anreiz für Innovationen, beispielsweise im Bereich der Batterietechnik, erhöhen, den Strombezug aus dem Netz reduzieren und zu einer Entlastung des Stromnetzes führen, glauben die Umweltexperten im Ministerium.

Die Gesetzesnovelle sieht zudem eine Förderung von Freiflächenanlagen über den 1. Januar 2015 hinaus vor. Weitere Neuerung: Die so genannten, ebenfalls geförderten Konversionsflächen umfassen nun nicht mehr nur Flächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung, sondern werden auf wohnungsbaulich oder verkehrlich genutzte Flächen ausgedehnt. Letztere müssen jedoch Anlagen innerhalb eines Streifens von 110 Metern vom Fahrbahnrand von Autobahnen oder Schienenwegen aufweisen. Die bisherige Kategorie der Ackerflächen entfällt ab dem 1. Juli 2010. Für Freiflächenanlagen, die bereits in der Planung weit fortgeschritten sind, gewährt das Gesetz eine Übergangsregelung. (af)

Foto: Deutscher Bundestag

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