AIFM-Entwurf: VGF warnt vor unsachgemäßer Regulierung

Nach der Abstimmung des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments und des Rates für Wirtschaft und Finanzen der EU über die „AIFM-Richtlinie“ liegt erstmals ein offizieller Entwurf des Regelwerkes vor. Der Branchenverband VGF übt Kritik.

Rechtsanwalt Eric Romba, VGF
Rechtsanwalt Eric Romba, VGF

Trotz vereinzelter, begrüßenswerter Nachbesserungen passen die Regulierungsbestrebungen aus Brüssel nach Auffassung des Berliner Verbands geschlossene Fonds (VGF) nicht zu der Anlageklasse.

Bereits das Regelungsziel der „Richtlinie zur Regulierung von Managern Alternativer Investmentfonds“, grenzüberschreitend makroökonomische Risiken zu verhindern, sei bei dem nationalen Produkt des geschlossenen Fonds ausgeschlossen, betonte VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba gestern auf einer Veranstaltung in der Hamburger Handelskammer. Der Workshop mit dem Titel „Regulierung: Risiko, Herausforderung oder Chance für geschlossene Fonds?“ wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TPW Todt & Partner veranstaltet.

Die Forderung des VGF entspricht dem grundgesetzlich verankerten Gleichheitssatz, aus dem hergeleitet werden kann, dass unterschiedlichste Anlagemodelle nicht willkürlich gleich behandelt werden dürfen. Dieses Kriterium ist nach Auffassung des Verbandes hinsichtlich deutscher geschlossener Fonds in dem jetzigen Entwurf leider in den Ansätzen stecken geblieben.

Demgegenüber sei es begrüßenswert, dass mittlerweile Teilausnahmen für bestimmte Geschäftsmodelle wie Immobilienfonds geschaffen worden seien. Für diese Anlageinstrumente soll – anders als bei Fonds, die in Wertpapiere investieren – beispielsweise die Depotbankpflicht entfallen. Andererseits bliebe es für geschlossene Fonds anderer Marktsegmente wie Schiffsfonds oder Beteiligungsangebote, die in erneuerbare Energien investieren, dabei, dass eine Verwahrstelle eingerichtet werden müsse und sich das bisherige Treuhandmodell der Emissionshäuser nicht aufrechterhalten ließe.

„Die vom Rat für Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Union Ecofin getroffenen Regelungsvorschläge lassen erkennen, dass sich die beteiligten Parteien um marktadäquatere und proportionalere Regelungen bemühen“, erklärte Romba. Beispielsweise solle nach Auffassung des Ecofin die Pflicht zur Bewertung der Assets nunmehr auch durch interne Bewertungseinheiten erfüllt werden können. Ferner zeigten die geänderten Meldefristen, beispielsweise zur Vorlage des Jahresabschlusses binnen sechs Monaten anstatt vier Monaten, dass den Bedenken aus der Praxis Rechnung getragen wurde.

Seite 2: Wo muss nachgebessert werden?

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