Tonnagesteuer wird zum Damoklesschwert

Vielen Schiffsanlegern drohen unvorhergesehene Zahlungen, wenn die Fondsgesellschaft Insolvenz anmelden oder das Schiff verkaufen muss. Denn: Der Unterschiedsbetrag aus der Tonnagesteuer ist zu versteuern.

Gastkommentar von Nils Lorentzen, Geschäftsführer der DFR Deutsche Fondsresearch GmbH

DFR-Geschäftsführer Nils Lorentzen

In Zeiten von krisenbedingten Insolvenzen, Sanierungen und unfreiwilligen Schiffsverkäufen können auf Schiffsfonds und ihre Anleger weitere unplanmäßige Kosten zukommen. Grund dafür: Zahlreiche Schiffe ermitteln ihren Gewinn über die sogenannte Tonnagesteuer und müssen im Fall des Verkaufs oder der Insolvenz den gebildeten Unterschiedsbetrag – zum Teil voll – versteuern. Und das auch für den Fall, dass diesem Betrag keine Einnahmen gegenüberstehen. Gleichzeitig verspricht der Blick auf die Schifffahrtsmärkte weiterhin keine nachhaltige Verbesserung.

Die Abrechnung erfolgt am Ende der Laufzeit

Seit Ende der 1990er Jahre können Schiffsfonds ihren Gewinn über die Tonnagesteuer ermitteln. Das Verfahren nutzt die Nettoraumzahl des Schiffes und berechnet den Gewinn somit unabhängig von der wirtschaftlichen Situation. Der nach Tonnagesteuer ermittelte Gewinn fällt im Vergleich zu anderen Gewinnermittlungsmethoden äußerst gering aus – und somit sind im ersten Schritt auch die Steuern sehr niedrig, die auf diesen Gewinn zu zahlen sind. Entscheidet sich eine Schiffsgesellschaft, den Gewinn nach Tonnagesteuer zu ermitteln, wird zu diesem Zeitpunkt ein Unterschiedsbetrag festgestellt. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem steuerlichen Buchwert und dem geschätzten Marktwert des Schiffes. Einfluss auf die Höhe des Unterschiedsbetrags haben somit die zum Zeitpunkt des Wechsels zur Tonnagesteuer bereits erfolgten Abschreibungen.

Generell gilt: Hohe Abschreibungen führen meist zu einem hohen Unterschiedsbetrag und damit zu einer hohen Steuerlast. Fällig wird diese erst bei Verkauf des Schiffes beziehungsweise des Anteils, bei einem Wechsel der Gewinnermittlung oder wenn die Voraussetzungen für die Tonnagesteuer nicht mehr erfüllt werden. Dabei ist die Höhe der Besteuerung unabhängig und losgelöst vom tatsächlich erzielten Veräußerungserlös.

Wir sehen bereits heute in unserer Datenbank enorme Belastungen auf Anleger zukommen. Im Falle von Schiffsverkäufen erwartet sie häufig eine Steuerlast, die die Einnahmen des Verkaufs deutlich übersteigt. In den ersten vier Monaten des Jahres 2013 wurden bereits mehr Schiffe verkauft als im Gesamtjahr 2012. In der Folge wird die Versteuerung des Unterschiedsbetrags für sehr viele Anleger zu einer bösen Überraschung. Zur Erhöhung der Markttransparenz bietet die Deutsche FondsResearch ab sofort einen kostenlosen Service für Anleger: Sie ermittelt die individuelle Steuerbelastung. Dafür ist lediglich die Angabe des jeweiligen Schiffsportfolios notwendig.

Seite 2: Die Situation auf den Schiffsmärkten ist anhaltend schwierig und verschärft das Problem

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