BaFin-Statistik 2016: Vermögensanlagen groß, Publikums-AIF klein

Das BaFin-Jahrbuch 2016 belegt eine deutliche Steigerung von Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz. Zu Publikums-AIF hingegen wirft es einige Fragen auf.

BaFin-Gebäude in Frankfurt
BaFin-Gebäude in Frankfurt

Dem Jahrbuch zufolge wurden 2016 insgesamt 179 Prospekte nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) bei der Finanzaufsicht BaFin eingereicht. Das ist eine Steigerung um nicht weniger als 45,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (123 Einreichungen).

Gebilligt hat die Behörde mit 77 Prospekten zwar weniger als Hälfte davon. Aber dies entspricht einer Steigerung um mehr als 50 Prozent gegenüber 2015 (50 gebilligte Prospekte). 52 Prospekte wurden von den Emittenten in 2016 freiwillig zurückgezogen, zwei untersagte die BaFin.

31 eingereichte Direktinvestitionen

Demnach harrten bei der Behörde zum Jahreswechsel noch knapp 50 Vermögensanlagenprospekte plus der Überhang aus 2015 einer Entscheidung. Es ist somit davon auszugehen, dass die Anzahl dieser Emissionen auch 2017 hoch bleiben wird.

Unter den 179 eingereichten Prospekten waren 70 Nachrangdarlehen, 39 KG-Beteiligungen und eine erstaunlich hohe Zahl von 31 Direktinvestitionen. Von letzteren sind 2016 allerdings nach Cash.-Beobachtung lediglich acht tatsächlich am Markt aufgetaucht. Entweder haben also überproportional viele die Prüfung nicht bestanden, oder demnächst ist mit einer Welle von Prospekten für Direktinvestments zu rechnen.

Nur ein Satz zu Publikums-AIF

Die Statistik zu Vermögensanlagen ist recht ausführlich: Inklusive vier Grafiken nimmt sie immerhin knapp drei der 243 Seiten des BaFin-Jahrbuchs ein. Ganz anders die Statistik zu alternativen Investmentfonds (AIF). Zur Genehmigung von Publikums-AIF findet sich in dem BaFin-Jahrbuch gerade einmal ein Absatz, genauer gesagt: ein Satz.

Dieser allerdings hat es in sich: „Die BaFin genehmigte 2016 insgesamt (…) 13 geschlossene Publikums-AIF (Vorjahr: 73)“. Das wäre ein Rückgang von über 80 Prozent gegenüber 2015 und würde gerade einmal einem Sechstel der neuen Vermögensanlagen-Prospekte entsprechen, wirft aber nicht nur die Frage auf, warum der Umfang der Information im Vergleich mit den Vermögensanlagen so gering ist.

Widerspruch zu Marktbeobachtungen

Die Zahlen korrespondieren auch nicht mit den Beobachtungen hinsichtlich der AIF-Emissionen, die tatsächlich auf den Markt gekommen sind. Das betrifft sowohl die jeweiligen Zahlen für 2016 und 2015 als auch deren Summe.

So registrierte Cash. im Jahr 2016 insgesamt 27 neue Publikums-AIF, nach 33 in 2015. Andere Untersuchungen kamen auf vergleichbare Ergebnisse. Nicht ausgeschlossen ist dabei, dass einzelne genehmigte AIF nicht öffentlich gemacht oder übersehen wurden. Der umgekehrte Fall jedoch ist nicht denkbar: Öffentliche AIF-Emissionen ohne BaFin-Genehmigung.

Obwohl amtliche Angaben in der Regel zuverlässig sind, gibt insofern vor allem die Zahl von 13 genehmigten gegenüber 27 gesichteten neuen Publikums-AIF im Jahr 2016 Rätsel auf. Es erscheint doch sehr unwahrscheinlich, dass mehr als die Hälfte der Publikums-AIF, die 2016 neu auf dem Markt gesichtet wurden, formal schon 2015 zugelassen wurden. Cash.Online wird sich bemühen, den Widerspruch durch eine Anfrage bei der BaFin aufzuklären. (sl)

Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

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