IDW S 4: Überarbeitung abgeschlossen

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), Düsseldorf, will unter dem Kürzel IDW ES 4 in Kürze einen Entwurf seines überarbeiteten Prospektierungsstandards IDW S 4 auf seinen Internetseiten veröffentlichen (www.idw.de). Bis Ende des Jahres hat die Fachwelt dann Zeit, Erfahrungen damit zu sammeln und Kommentare sowie Stellungnahmen beim IDW abzugeben. Anfang 2006, so Dr. Gerhard Gross, Mitglied des geschäftsführenden IDW-Vorstandes, gegenüber cash-online, soll der Standard dann unter Berücksichtigung des Feedbacks aus der Branche zum endgültigen IDW S 4 werden.

Formal löst das IDW das Problem der Anpassung von S 4 und Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkPropV), indem zunächst in Anlage 1 des IDW die Verordnung komplett übernommen wurde. Ergänzend hat das IDW in einem zweiten Schritt einzelne Paragrafen kommentiert und gegebenenfalls zusätzlich erläutert. ?Die Anlage 1 bildet künftig die Richtschnur für Emittenten bei der Prospektierung?, so Gross.

Die wesentlichen Neuerungen im Einzelnen: Die Risiken einer Anlage sollen wie erwartet künftig nicht mehr gemeinsam mit deren Chancen aufgeführt werden. Vorgesehen ist vielmehr eine Darstellung der Risiken in einem separaten Abschnitt unmittelbar im Anschluss an die erste Objektdarstellung (?Angebot in Kürze?).

Darüber hinaus entfällt die bisherige Gewichtung der Risiken. An ihre Stelle tritt eine Kategorisierung in drei Gruppen mit steigendem Risikopotenzial (?Prognoserisiko?, ?Anlagerisiko?, ?Anlegerisiko?). Hinzu kommt eine Darstellung des maximalen Risikos.

Ebenfalls wichtig: Die Modifikation in der Darstellung der Weichkosten. Dieser Begriff wird im kommenden IDW ES 4 nicht verwandt. Zur Klarheit erfordert der Standard vielmehr eine detaillierte Aufschlüsselung der Investitionskosten sowie insbesondere der Provisionen, die im Zusammenhang mit dem Anlageprojekt fließen.

Schließlich äußern sich die Wirtschaftsprüfer zu ihrer Ansicht über die Renditeberechnung nach der vieldiskutierten Methode des internen Zinsfusses (IRR). ?Die IRR-Methode ist ein betriebswirtschaftlich gültiges Verfahren, das sich nach unserer Ansicht jedoch lediglich zum Vergleich sehr ähnlicher Vermögensanlagen und vor allem zur Verwendung in Fachkreisen eignet?, sagt IDW-Mann Gross.

Laut IDW ES 4 sollte die Verwendung der IRR-Rendite im Prospekt daher künftig nur noch außerhalb der werblichen Darstellung sowie außerhalb der Vorabdarstellung der Anlageofferte eingesetzt werden. Eine Anwendungs-möglichkeit bietet sich etwa innerhalb der Sensitivitätsanalyse.

Hintergrund: Anlass für die Überarbeitung der IDW-Prospektierungsvorgabe war das Anlegerschutz-verbesserungsgesetz (AnSVG) im vergangenen Jahr und die daran geknüpfte VermVerkPropV. Laut AnSVG gilt seit 1. Juli 2005 für sämtliche geschlossenen Fonds in Deutschland eine Prospektierungspflicht.

Die Offerten dürfen zudem erst in den Vertrieb gehen, wenn dies von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde. Die IDW S 4-Überarbeitung war nötig geworden, weil die laut VermVerkPropV für die BaFin-Prüfung erforderlichen Prospektinhalte von den bisherigen IDW S 4-Vorgaben abwichen.

Generell gilt: Die Wirtschaftsprüfer beurteilen bei ihrer Prospektprüfung gemäß IDW S 4 die Richtigkeit von Tatsachen und Rechenoperationen, technischen und rechtlichen Angaben, Annahmen und Schätzungen, Folgerungen, Prognosen und wertenden Aussagen. Ebenso werden wesentliche Vertragspartner beurteilt.

Die BaFin unterzieht die ihr vorgelegten Emissionsprospekte dagegen lediglich einem formalen Check und stellt die wirtschaftliche Qualität des Beteiligungsangebotes oder die Sinnhaftigkeit der darin enthaltenen Annahmen und Prognosen nicht in Frage.

Informationsveranstaltungen der WP-Akademie, Düsseldorf, mit dem Thema „Aktuelles bei der Prospektbegutachtung – der neue IDW ES 4“ findet am 26. August in Hamburg und zu einem noch nicht festgesetzten Termin in München statt.

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