
Schadensersatzanspruch bei ?schwarzen? Fehlleistungen
Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, Karlsruhe, hat in zwei gleich gelagerten Fällen (Az.: VII ZR 42/07, VII ZR 140/07) die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die mit Handwerkern Schwarzarbeit vereinbart haben. Auch bei der Verabredung, die Arbeit …
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