
BFW: Denkmalschutzobjekte nicht von §15b EStG betroffen
Nach Aussage des BFW Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Berlin, hat das Bundesfinanzministerium Klarheit darüber geschaffen, dass Denkmalschutzobjekte nicht prinzipiell unter den Paragrafen 15b Einkommensteuergesetz fallen. Das im November 2005 in Kraft getretene Gesetz …
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