
Rechtssicherheit für Denkmalobjekte
Anleger können auch in Zukunft die steuerlichen Vorteile aus Denkmalschutzobjekten mit ihrem Einkommen verrechnen. Das geht aus dem aktuellen Entwurf eines Anwendungs-schreiben zu Paragraf 15b Einkommensteuergesetz (EStG) aus dem Bundesfinanzministerium hervor. In Paragraf 15b ist festgelegt, …
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