
Erhaltungssatzung: Münchner Immobilienbesitzer sollten Status ihrer Immobilie prüfen
Experten der Hausbank München eG, von Rohrer Immobilien und der Anwaltskanzlei Wagensonner empfehlen aktuell oder zukünftig von der Erhaltungssatzung der bayerischen Landeshauptstadt betroffenen Immobilienbesitzern ihr Objekt einem Statuscheck zu unterziehen.
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