
Karlsruhe verwirft Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von Vermietern gegen den Berliner Mietendeckel als unzulässig verworfen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei verfrüht, entschied die 3. Kammer des Ersten Senats in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (1BvQ 12/20).
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