
Immobilien-Crowdinvesting: Vorerst keine Einschränkungen
Die Abgeordneten des Bundestags diskutierten vergangene Woche die Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes und haben vorerst keine Einschränkungen vorgesehen. Somit können Crowdinvesting-Angebote für Immobilien weiter in der bestehenden Form durchgeführt werden.
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