Reformherbst 2026: Wer entlastet wird – und wer künftig mehr zahlen muss

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Rente, Steuern, Mietrecht
Bild: KI-generiert mit ChatGPT / DALL·E
Die Koalition plant neue Regeln für Rente, Steuern und Mieten. Das sind die möglichen Folgen für Bürger und Vermieter.

Union und SPD wollen bis Jahresende zentrale Reformen bei Rente, Einkommensteuer und Mietrecht auf den Weg bringen. Familien, Beschäftigte und Mieter könnten profitieren, während andere Gruppen mit Mehrbelastungen rechnen müssen. Doch wichtige Details sind noch umstritten.

Nach der Sommerpause wartet auf Union und SPD ein anspruchsvolles Gesetzgebungspaket. Bis zum Jahresende will die Bundesregierung mehrere Vorhaben abschließen, die für Millionen Bürger direkte finanzielle Folgen haben. Doch nicht alle Pläne sind innerhalb der Koalition unumstritten. Vor allem bei der Rente und der Einkommensteuer zeichnet sich weiterer Verhandlungsbedarf ab.

Rente: Länger arbeiten und mehr Kapitalmarkt

Das größte Konfliktpotenzial birgt die Reform der gesetzlichen Alterssicherung. Grundlage sind die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte angekündigt, das Rentenpaket möglichst noch 2026 durch den Bundestag bringen zu wollen.

Zu den wichtigsten Vorschlägen gehört, die Regelaltersgrenze nach 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Nach derzeitigen Annahmen würde das Rentenalter innerhalb von zehn Jahren um etwa sechs Monate steigen – von 67 auf 67,5 Jahre. Betroffen wären vor allem die Jahrgänge ab 1965. Eine kurzfristige „Rente mit 70“ ist damit zwar nicht geplant, langfristig würde sich das Arbeitsleben aber schrittweise verlängern.


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Noch umstrittener ist das geplante Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren. Die sogenannte Rente mit 63 – die für aktuelle Jahrgänge ohnehin erst später möglich ist – soll nach dem Willen der Kommission entfallen. Gegen den Vorschlag gibt es Widerstand aus mehreren Bundesländern sowie innerhalb von CDU und SPD. Im Gespräch sind deshalb Übergangs- und Härtefallregelungen für rentennahe Jahrgänge und körperlich besonders belastete Beschäftigte.

Auch der frühestmögliche Renteneintritt mit Abschlägen soll angepasst werden: Die Altersgrenze für langjährig Versicherte könnte von 63 auf 64 Jahre steigen. Danach soll sie parallel zur Regelaltersgrenze angehoben werden.

Gleichzeitig will die Koalition den Kapitalmarkt stärker in die Altersvorsorge einbeziehen. Vorgesehen ist eine zusätzliche gesetzliche Kapitalrente. Außerdem sollen langfristig mehr Erwerbstätige in die Rentenversicherung einzahlen – darunter bislang nicht obligatorisch versicherte Selbstständige. Auch der Sonderstatus von Minijobs steht zur Disposition. Für Minijobber könnte das höhere Sozialabgaben, zugleich aber bessere Rentenansprüche bedeuten.

Für Menschen mit kleinen Renten sind dagegen Verbesserungen vorgesehen. Ein größerer Teil der gesetzlichen Rente soll bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei bleiben. Als übergeordnetes Ziel nennt die Kommission eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent des letzten verfügbaren Erwerbseinkommens – allerdings aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge zusammen. Die Reformvorschläge beziehen sich überwiegend auf die Zeit nach 2031. Bis zum Jahresende soll zunächst der gesetzliche Rahmen beschlossen werden.

Steuern: Mehr Netto für Familien und mittlere Einkommen

Konkreter sind die Pläne bei der Einkommensteuer. Die Reform soll zum 1. Januar 2027 starten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Vorgesehen ist ein Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr.

Angehoben werden sollen der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Arbeitnehmerpauschbetrag. Der Grundfreibetrag könnte bis 2028 auf 12.900 Euro steigen, das Kindergeld auf 272 Euro monatlich. Beim Arbeitnehmerpauschbetrag ist eine Erhöhung um 200 auf 1.430 Euro vorgesehen.

Zudem soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen. Die Bundesregierung rechnet für eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Jahreseinkommen von rund 60.000 Euro mit einer Entlastung von mehr als 600 Euro im Jahr.

Finanziert werden soll das Paket teilweise durch höhere Belastungen sehr hoher Einkommen. Der Steuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab 250.000 Euro gelten, ab 280.000 Euro ist ein Satz von 47 Prozent geplant. Auch andere Vergünstigungen werden gekürzt: Bei Handwerkerleistungen sollen nur noch 15 statt 20 Prozent der Arbeitskosten absetzbar sein. Der maximale Steuervorteil würde dadurch von 1.200 auf 900 Euro sinken. Außerdem soll der Pauschalsteuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent steigen.

Für Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien dürfte die Bilanz überwiegend positiv ausfallen. Spitzenverdiener, Arbeitgeber von Minijobbern und Haushalte mit hohen Handwerkerkosten müssen dagegen mit Nachteilen rechnen. Die endgültigen Freibeträge hängen unter anderem noch vom Existenzminimumbericht und vom parlamentarischen Verfahren ab.

Steuerliche ÄnderungAktuelle RegelungGeplantMögliche Wirkung
GrundfreibetragGeltender GrundfreibetragSchrittweise Erhöhung auf voraussichtlich 12.900 Euro im Jahr 2028Entlastung für die meisten Steuerpflichtigen
KindergeldGeltender monatlicher BetragSchrittweise Erhöhung auf voraussichtlich 272 Euro monatlich im Jahr 2028Entlastung für Familien mit Kindern
Arbeitnehmerpauschbetrag1.230 EuroErhöhung um 200 Euro auf 1.430 EuroHöherer Werbungskostenabzug für Beschäftigte
Spitzensteuersatz42 Prozent ab der geltenden Einkommensgrenze42 Prozent sollen erst ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen greifenEntlastung mittlerer und höherer Einkommen
Reichensteuersatz45 Prozent ab der bisherigen Einkommensgrenze45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 EuroMehrbelastung für sehr hohe Einkommen
Handwerkerleistungen20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung15 Prozent der Arbeitskosten, maximal 900 Euro SteuerermäßigungGeringerer Steuervorteil für private Haushalte
Pauschalsteuer für Minijobs2 Prozent5 ProzentHöhere Belastung für Arbeitgeber von Minijobbern

Die Steuerreform soll zum 1. Januar 2027 beginnen und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Einzelne Beträge sind noch vorläufig.

Miete: Grenzen für Indexmieten und möblierte Wohnungen

Beim Mietrecht will die Bundesregierung vor allem Schlupflöcher der Mietpreisbremse schließen. Der Gesetzentwurf wurde bereits im Bundestag beraten, ist aber noch nicht beschlossen.

In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmieten künftig langsamer steigen. Preissteigerungen bis drei Prozent könnten weiterhin vollständig auf die Miete umgelegt werden. Von einer darüber hinausgehenden Inflation dürfte nach dem Entwurf nur noch die Hälfte berücksichtigt werden. Steigt der maßgebliche Preisindex beispielsweise um fünf Prozent, könnte die Mieterhöhung nur 4 statt 5 Prozent betragen.

Strengere Vorgaben sind auch für möblierte Wohnungen geplant. Vermieter sollen den Möblierungszuschlag künftig getrennt von der Grundmiete ausweisen und am Zeitwert der Möbel ausrichten müssen. Bei einer vollständig möblierten Wohnung soll ein Zuschlag von bis zu zehn Prozent der Nettokaltmiete grundsätzlich als angemessen gelten. Damit soll verhindert werden, dass über pauschale Möbelzuschläge die Mietpreisbremse umgangen wird.

Auch kurzfristige Mietverträge sollen stärker reguliert werden. Die Ausnahme für Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch soll grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf einen besseren Kündigungsschutz vor: Mieter, denen wegen Zahlungsrückständen gekündigt wurde, sollen eine Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen durch nachträgliche Zahlung noch abwenden können.

Für Mieter in Großstädten und anderen angespannten Wohnungsmärkten könnten die Änderungen mehr Transparenz und geringere Mietsteigerungen bringen. Vermieter möblierter Wohnungen oder von Wohnungen mit Indexmietverträgen müssten dagegen mit engeren Grenzen und zusätzlichen Informationspflichten rechnen. Änderungen am Entwurf sind im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch möglich.

Vertragsform oder SituationGeplante RegelungMögliche praktische Auswirkung
IndexmieteEin jährlicher Indexanstieg bis drei Prozent soll vollständig berücksichtigt werden. Vom darüber hinausgehenden Anstieg soll nur die Hälfte auf die Miete umgelegt werden können.Indexmieten würden in Phasen hoher Inflation langsamer steigen.
Möblierte WohnungDer Möblierungszuschlag soll getrennt von der Grundmiete ausgewiesen werden.Mieter könnten die Zusammensetzung der Miete leichter nachvollziehen und überprüfen.
MöblierungszuschlagDie Höhe des Zuschlags soll sich am Zeitwert der überlassenen Einrichtung orientieren.Überhöhte oder pauschal berechnete Möbelzuschläge würden erschwert.
Vollmöblierte WohnungEin Zuschlag von bis zu zehn Prozent der Nettokaltmiete soll grundsätzlich als angemessen gelten.Mieter und Vermieter erhielten einen klareren Maßstab für die zulässige Höhe des Zuschlags.
KurzzeitvermietungDie Ausnahme für Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch soll grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt werden.Eine Umgehung der Mietpreisbremse durch wiederholte Kurzzeitverträge würde schwieriger.
Kündigung wegen MietrückständenMieter sollen eine Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen durch eine nachträgliche Zahlung abwenden können.Der Schutz vor dem Verlust der Wohnung würde gestärkt.

Die Änderungen am Mietrecht befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Die endgültigen Regelungen können vom bisherigen Entwurf abweichen.

Der Reformherbst entscheidet

Ob sämtliche Vorhaben tatsächlich bis zum Jahresende verabschiedet werden, ist offen. Beim Mietrecht ist das parlamentarische Verfahren bereits angelaufen, bei der Steuerreform müssen zentrale Beträge noch festgelegt werden. Die Rentenreform steht dagegen erst am Anfang – und trifft auf erheblichen Widerstand.

Fest steht: Für viele Haushalte wird 2027 finanziell einiges anders. Familien und mittlere Einkommen dürfen auf Steuerentlastungen hoffen, Mieter auf einen stärkeren Schutz. Arbeitnehmer jüngerer Jahrgänge müssen sich dagegen auf ein späteres Rentenalter und einen größeren Stellenwert kapitalgedeckter Vorsorge einstellen. Entscheidend wird sein, welche Kompromisse Union und SPD bis zum Jahresende tatsächlich in Gesetzesform gießen.

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