
BGH-Urteil: Altersvorsorge mit Eigenheim vor Elternunterhalt
Tilgungsleistungen für das Eigenheim können neben den Zinsen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abgezogen werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.
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