Dekabank unterstützt BVI-Initiative

Die Frankfurter Dekabank, deren fünf Retailfonds nicht von der aktuellen Schließung betroffen sind, hat den Vorstoß des Branchenverbands BVI begrüßt, die Liquiditätssteuerung von Immobilienfonds zu verbessern.

„Dennoch können die Anbieter selbst auch sehr viel tun. Sie sollten klar festlegen, welche Fonds für Privatanleger sind und welche für institutionelle Kunden und dies ihrem Vertrieb auch kommunizieren. Institutionelle Gelder gehören nicht in Publikumsfonds. Darauf sollte sich die Branche verständigen“, erklärt Jutta Holtkötter, Sprecherin der Dekabank.

Der BVI, Frankfurt, hatte in der vergangenen Woche ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, das der Gesetzgeber – ginge es nach dem Branchenverband – möglicht zeitnah in das Investmentgesetz aufnehmen soll. So sieht der BVI für institutionelle Anleger (technisch: nicht-natürliche Personen), die in Publikumsfonds investieren, eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwölf Monaten für Neuanlagen vor. Diese Regelung soll weder für Businessfonds noch rückwirkend gelten.

Ferner sieht der BVI-Vorschlag vor, dass die Fondsgesellschaften eine 90-tägige Kündigungsfrist einsetzen dürfen, sollten Anleger zuvor binnen 30 Tage mehr als fünf Prozent der Fondsanteile zurückgegeben haben. Daneben dürfen die Gesellschaften durch Vertragsbedingungen oder Einzelvereinbarungen optional auch strengere Kündigungsfristen und/oder Rücknahmeabschläge festsetzen.

Auch die Auszahlpläne hat der BVI in seinem Schreiben thematisiert. Die Fortsetzung der Auszahlung soll nach seinem Wunsch auch während einer vorübergehenden Aussetzung der Anteilsrücknahme bis zu einem Betrag von 3.000 Euro pro Plan und Monat möglich sein. (mo)

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