Gutachten bescheinigt WGF-Hypothekenanleihe Eignung für Sicherungsvermögen

Die Hypothekenanleihe der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung ist in einem Gutachten einer der vier großen weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als Anlage eingestuft worden, die Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds in ihr Sicherungsvermögen aufnehmen dürfen.

Hans_Peter_Schwintowski_1i
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski

Laut Unternehmensmitteilung setzen erste Adressen aus diesem Anlegerkreis die Hypothekenanleihe bereits für ihr Sicherungsvermögen ein.

„Die Hypothekenanleihe erfüllt die Voraussetzungen des Paragrafen 54 Versicherungsaufsichtsgesetz . Dieses schreibt vor, dass die dem Sicherungsvermögen unterliegenden Anlageprodukte große Sicherheit und Rentabilität gewährleisten, bei jederzeitiger Liquidität unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung“, erläutert Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski, Inhaber eines Lehrstuhls mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Bund der Versicherten und WGF-Aufsichtsrat.

„Viele Verträge von Lebensversicherern hatten in der Vergangenheit sehr hohe Garantiezinsversprechungen von vier Prozent, denen sie heute nachkommen müssen. Selbst die Zinscoupons von Anleihen öffentlich-rechtlicher Emittenten liegen mittlerweile in der Regel unterhalb dieser von den Lebensversicherern versprochenen Garantieverzinsung. Trotzdem müssen die Versicherer ihren Versprechungen nachkommen. Sie dürften deshalb die Hypothekenanleihe mit ihrer vergleichbar hohen jährlichen Verzinsung von 6,35 Prozent als alternative Anlageform in der aktuellen Niedrigzinsphase begrüßen“, so Schwintowski weiter.

Hintergrund: Hypothekenanleihen sind Schuldverschreibungen mit einer besonderen Form der Besicherung. Anleiheinhaber erhalten Grundpfandrechte an Immobilien aus dem Eigentum des Emittenten. Im Fall der WGF AG erfolgt die Besicherung erstrangig. Die Anleihen sind während der Laufzeit fest verzinst. Barmittel werden auf Sonderkonten verwahrt. (te)

Foto: WGF

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments