Anlegerschutzgesetz stärkt OIFs – jedoch zulasten der Fungibilität und Rendite

Nach Einschätzung der Experten wird die Neuregulierung der OIFs zu einer Zweiteilung des Marktes führen. Denn erfolgreich in der Krise behaupten konnten sich bereits große etablierte Fonds mit starkem Bankenvertrieb sowie kleine spezialisierte Fonds mit einem ausgewählten Anlegerkreis. Zu erwarten ist des Weiteren die Verdrängung institutioneller Investoren, insbesondere Versicherungen und Dachfonds, aus den OIFs aufgrund der Mindesthaltefrist. Um die Kosten- und Renditenachteile, die sich aus dem neuen Gesetz ergeben, auszugleichen, werden OIFs künftig ihr Anlagespektrum auf höher rentierliche Anlagen, wie zum Beispiel Core plus und gegebenenfalls Value add, sowie weitere Nutzungsarten ausweiten müssen.

„Das insgesamt rund zehn Monate andauernde Gesetzgebungsverfahren, bei welchem die unterschiedlichsten Inhalte zwischenzeitlich an die Öffentlichkeit gelangt sind, hat gemeinsam mit der krisenbedingten Schließung einiger Fonds zu einer großen Verunsicherung der Investoren geführt“, berichtet Wertgrund Immobilien-Chef Meyer. „Nun muss die Branche den Gesetzesbeschluss aktiv nutzen, um verlorenes Anlegervertrauen wiederzugewinnen und das Produkt offener Immobilienfonds transparent darzustellen. Schließlich können Anleger bis Ende 2012 der Mindesthaltefrist von 24 Monaten entgehen“, so der Gastgeber der Expertenrunde.

Wertgrund hatte mit dem Wohnselect D vor Jahresfrist selbst einen offenen Immobilienfonds aufgelegt, der ausschließlich in Wohnobjekte investiert. (te)

Foto: Wertgrund Immobilien

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