Rics Deutschland unterstützt vorgeschlagene Änderungen im Maklerrecht

Die Royal Institution of Chartered Surveyors (Rics) Deutschland unterstützt die vom Wirtschaftrat der CDU vorgeschlagen Maklerrechtsänderungen, nach denen die Immobilienvermittlung modernisiert und die Marktbedingungen verbessert werden sollen.

Gerhard Kemper, Rics Deutschland

„Die von uns vor gut einem Jahr herausgegebenen ‚REABS Real Estate Agency and Brokerage Standards‘ haben eine ähnliche Zielrichtung und werden von dem Wirtschaftsrat-Vorschlag zur Änderung des Maklerrechts wirkungsvoll unterstützt“, erläutert Gerhard K. Kemper, Mitglied des Vorstandes der Rics Deutschland.

Das deutsche Maklerrecht ist nach Rics-Auffassung antiquiert und erlaube in der Praxis Vorgehensweisen, die zu Recht bei den Vertragspartnern von Immobilienmaklern auf mehr als nur Unverständnis stießen wie beispielsweise:

– Unklare Vertragsverhältnisse (Annahme des im Exposé verborgenen Maklervertragsangebotes durch konkludentes Handeln). Außer der Höhe der Maklerprovision sei in dem so entstehenden Maklervertrag nichts geregelt.

– Die Gleichwertigkeit von einfachem Nachweis und qualifizierter Vermittlungstätigkeit: Die im Gesetz ausdrücklich vorgesehene reine Nachweistätigkeit entspreche nicht mehr dem modernen Berufsbild eines kompetenten Immobilienvermittlers.

– Das unerlaubte (vom Anbieter) und ungefragte (vom Mieter/Käufer) Anbieten von Vertragsgelegenheiten führe häufig zu großer Verärgerung bei den Marktteilnehmern.

– Ein lässiger Umgang mit Interessenskonflikten: gerade der intransparente Umgang mit Interessenkonflikten stoße bei internationalen Geschäftspartnern immer wieder auf Unverständnis und hinterlasse den Eindruck mangelnder Professionalität.

Kemper:“Im globalen Immobiliengeschäft sind diese Vorgehensweisen nicht zeitgemäß. Die meisten internationalen Geschäftspartner erwarten zu Recht, dass sich auch die deutschen Maklergesellschaften an die internationalen Gepflogenheiten halten, die in den REABS dokumentiert werden.“ Der Rics-Deutschland-Chef weiter: „Das deutsche Maklerrecht entstand Ende des 19. Jahrhunderts, als es noch keine professionellen Immobilienmakler gab. Es bedarf dringend einer Überarbeitung, um den heute immer noch praktizierten, unprofessionellen Vorgehensweisen auch einen rechtlichen Riegel vorzuschieben. Ebenso notwendig ist der geforderte Fachkundenachweis für Immobilienmakler. Die Zeiten, in denen Unbescholtenheit genügt, um eine Gewerbeerlaubnis als Immobilienmakler zu bekommen, sind vorbei. Die meisten Länder sind in dem Punkt viel weiter als Deutschland und erwarten den Nachweis, dass Immobilienmakler über das nötige Fachwissen verfügen. Schließlich handelt es sich bei Immobilien um hohe Vermögenswerte, die Kompetenz erfordern“. (te)

Foto: Rics

 

 

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