Bafin: Bausparvermittler dürfen Provisionen abgeben

Die Bafin hat eine wichtige Entscheidung zum Vertrieb von Bausparverträgen getroffen. Demnach dürfen Bausparvermittler einen Teil ihrer Provisionen an die Kunden weitergeben.

Vermittler von Bausparverträgen dürfen ihren Kunden künftig einen Teil der Abschlussprovision erstatten.

Nach einer aktuellen Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) dürfen Kunden, die einen Bausparvertrag abschließen, an den Provisionen beteiligt werden.

In einem aktuellen Schreiben erklärt die Bafin, eine Erstattung der Anschlussgebühr für Bausparverträge werde sie „nicht mehr grundsätzlich als Abweichung von den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) ansehen“.

Ferner erwarte die Bafin nicht mehr grundsätzlich, dass die Bausparkassen durch geeignete Maßnahmen eine Provisionsabgabe, insbesondere eine aus Provisionseinnahmen finanzierte Erstattung der Abschlussgebühr für einen Bausparvertrag, durch den Vermittler an den Kunden verhindern.

Damit hebt die Behörde eine Verordnung aus dem Jahr 2005 auf, in der sie die Bausparkassen anwies, eine Weitergabe der Abschlussgebühr an ihre Kunden zu verhindern.

Einzelfallprüfung vorbehalten

Allerdings weist die Bafin ausdrücklich darauf hin, dass im konkreten Einzelfall die Erstattung der Abschlussgebühr für Bausparverträge durch Vermittler durchaus einen Verstoß darstellen kann. Dies komme insbesondere dann in Betracht, wenn die Erstattung der Abschlussgebühr der Bausparkasse zuzurechnen sei. Daher behalte sich die Behörde eine Prüfung des Einzelfalls vor.

Die Bafin sei im Fall einer Erstattung der Abschlussgebühr für Bausparverträge durch Vermittler auch künftig gehalten, zu prüfen, ob sich dies auf die Erfüllbarkeit der Bausparverträge auswirke.

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Die Behörde betont, dass die Bausparkassen weiterhin verpflichtet seien, eine nachhaltige Vertriebstätigkeit sowie deren Kontrolle zu gewährleisten, um durch den Abschluss ausreichend neuer Bausparverträge eine gleichmäßige und möglichst kurze Wartezeit bis zur Zuteilung sicherstellen zu können.

Auslöser für die aktuelle Entscheidung der Bafin war ein Online-Vergleichsrechner für Bausparverträge der FMH-Finanzberatung. Das Unternehmen erstattet Kunden 50 Prozent der Abschlussprovision eines Bausparvertrags und hatte bei der Bafin um Bestätigung des Geschäftsmodells gebeten. (bk)

Foto: Shutterstock

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